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Senior bezw. Seniorin des Riegelmann⸗ Tollenius'schen Geschlechts, z. Zt. Kammerrat Augst Ww. geb. Trümpert in Friedberg i. H. Ecksteinsches Familien⸗Stipendium. Betrag des Stipendiums 257,14 Mk. Dauer 5 Jahre. In erster Linie des Stifters Bruder Peter Eckstein's Deszendenz. Gesuch zu richten an ein Glied der Eckstein'schen Familie, 3. Z. Prof. Echstein in Eberswalde.
Peter Wilhelm Müller-Stiftung zu Frank⸗ furt a. M. Aus dieser Stiftung werden der Landes-Universität periodisch auf eine Reihe von Jahren Mittel zur Verfügung gestellt, welche Privatdozenten u. Studieren— den zu wissenschaftlichen Arbeiten, als Stipendien oder als Prämien zugewiesen werden können. Für Angehörige von Baden, Hessen, Reichslanden, Rheinland u. Hessen-Nassau. Studierende der Theologie ausgeschlossen.
Hundeshagen-Stiftung. Kapital z. Z. über 10000 Mk. Vergebung eines Stipendiums bis jetzt noch nicht erfolgt, ist bestimmt ab— wechselnd für Forstmänner u. Kameralisten. Akademische Preise für Preisaufgaben an der Landes-Universität betragen je 180 Mk. Die theologische, die juristische, die medi— zinische Fakultät stellen je eine, die philo— sophische drei bis fünf Aufgaben. Die Preisaufgaben werden am 15. Februar vom Rektor durch Anschlag am schwarzen Brett bekannt gemacht. Die Bearbeitungen sind vor dem 1. April des folgenden Jahres an die Fakultät einzureichen; die Ergebnisse werden an der hierauf folgenden Jahres— feier der Universität am 1. Juli vom Rektor verkündet.
Preis der Balserstiftung 500 MRk. Die
medizinische Fakultät stellt alljährlich noch eine Aufgabe für die Balserstiftung, Ver— kündigung der Aufgabe und des Ergebnisses und Termin der Einlieferung der Arbeit wie bei den Akademischen Preisen.
Preis der Gießener Diez-Stiftung 300 Mk. Derselbe soll alle drei Jahre einem Schüler der Universität Gießen für die Leistung einer des Preises für würdig erachteten Arbeit auf dem Gebiete der romanischen Philologie zu teil werden. S. Stift. f. d. Stadt Gießen. Jubiläums⸗Stipendien⸗Stiftung zu Ehren der 25jährigen Regierung des höchstseligen Großherzogs Ludwig III. Jährlich an drei junge Leute, aus jeder der drei Provinzen einen, als Beitrag zu den Kosten ihrer Ausbildung auf einer höheren Bildungs— anstalt drei Stipendien von je 400 Mk. Kann auf drei Jahre ausgedehnt werden. Nur für Angehöͤrige solcher Gemeinden, die Beiträge zur Stiftung geleistet haben. Gesuche durch die betreffende Bürgermeisterei an die Bürgermeisterei der Provinzial—
Landrichter Dr.
Stipendium der Stadt Gießen.
Stiftungen und Stipendien
hauptstadt, also aus Oberhessen an die Bürgermeisterei Gießen, vor 1. Mai. Aus den Gesuchen muß der Grad der Vor— bildung und der in Aussicht genommene Studiengang der Bewerber zu ersehen sein. Beizulegen sind: 1. ein behördlich be— glaubigtes Vermögenszeugnis, 2. eine behördliche Bescheinigung, daß und wo Gesuchsteller studiert, 3. ein Führungs— (Leumunds)-Zeugnis. Der Nachweis ist zu erbringen, daß Gesuchsteller in Hessen geboren, bezw. hessisch. Staatsangehöriger ist. Müllersche Stiftung zu Darmstadt. Drei Unterstützungslegate von jährlich 500 Mk. an bedürftige elternlose Studierende der Rechtswissenschaft aus den Provinzen Starkenburg und Oberhessen.— Ein Unterstützungslegat von jährlich 500 Mk. an eine bedürftige nicht kinderlose Witwe eines richterlichen Mitgliedes bei einem Amtsgerichte oder Landgerichte der Pro— vinzen Starkenburg oder Oberhessen.— Bewerbungen an Großherzogl. Ministerium der Finanzen, Abteilung für Finanzwirt— schaft und Eisenbahnwesen.
Aus Anlaß des 300jährigen Bestehens der
Ludoviciana wurden folgende Stipendien usw. errichtet:
Jubiläumsstiftung der Provinz Oberhessen.
Kapital 20000 Mk˙. Die Landesuniversität soll in der Art der Verwendung der Gabe zu wissenschaftlichen Zwecken nicht beschränkt sein. Doch soll die Gabe weder zu Wohl— tätigkeitszwecken noch zu solchen Zwecken verwendet werden, deren Erfüllung dem Staat oder der Universität nach Gesetz oder Herkommen obliegt.
Kapital 20000 Mk. Betrag des Stipendiums 700 Mk. Verleihung auf ein Jahr an einen im weiteren Sinn bedürftigen Stu— dierenden. Gießener, dann Oberhessen haben den Vorzug. Vorausgesetzt wird bereits erwiesener Fleiß und Tüchtigkeit. Den Vorzug hat, wer nach Ablegung der Schlußprüfung seine Kenntnisse durch weiteres Studium an der Landesuniversität vertiefen will.
Jubiläumsstiftung der Gießener Kaufmann⸗
schaft. Kapital 18581 Mk. Höchstbetrag 600 Mk. Talentierte und strebsame Stu— dierende der Universität Gießen sollen in ihrer weiteren wissenschaftlichen Ausbildung (Terienreisen, Unterstützung bei wissenschaft— lichen Arbeiten) unterstützt werden. Den Vorzug haben Söhne von Angehörigen der Gießener Kaufmannschaft.
Kommerzienrat Siegmund-Heichelheim-Sti⸗
pendium. Kapital 15000 Mk. Das Stipen⸗ dium wird in Höhe von 500 Mk. an einen gut beanlagten, fleißigen und im weiteren Sinn bedürftigen Studierenden der Landes—


