252— Benutzung des Exerzierplahes— Jahrmärkte— Wochenmarkt⸗Ordnum,
nach, soweit dies die Rücksicht auf die Frühjahrspflanzung zuläßt, einige grüne und blühende Winterpflanzen gesetzt, die später je nach der Witterung zu entfernen sind.
5. Die Abänderung dieser Bestimmungen bleibt der Friedhofskommission vorbe— halten.
Benutzung des Exerzierplatzes durch Zivilpersonen.
Das Fahren und Reiten sowie das Vieh⸗ Das Radfahren ist nur in der Zeit ge⸗ treiben auf dem Exerzierplatz ist verboten. stattet, in welcher keinerlei militärische Ueb— ungen abgehalten werden.
verzeichnis der Gießener Jahrmärkte für 1915.
Dienstag, 7. Januar Rindviehmarkt Mittwoch, 5. Februar Schweinemarkt 21. 19.„ 4. Februar. 5. März „ 18. E1)., 4. März 5 2. April Schweinemarkt, Pferde— „ 15., markt u. Krämermarkt 1. April 1 16. April Schweinemarkt 45.„„ 7. Mai Schweine-u. Krämermarkt 5 6. Mai 7 Donnerst.22.„ Schweinemarkt Mittwoch, 21.„ Mittwoch 4. Juni Schweine- u. Krämermarkt Dienstag, 3. Juni 18.„ Schweinemarkt 0 K2,„ 9. Juli Schweine-u. Krämermarkt . 8. Juli 5 23.„ Schweinemarkt 3 22.„ 0 6. Aug. Schweine- u. Krämermarkt 0 5. August 20.„ Schweinemarkt 19.. 3. Sept. Schweine-u. Krämermarkt 5 2. Septbr. 0 17.„ Schweinemarkt 0 16. 0. 1. Oktbr. Schweinemarkt, Pferde—⸗ 30.„ markt u. Krämermarkt 21. Oktober 0 10 22.„ Schweine-u. Krämermarkt 11. November 12. Novbr. Schweinemarkt 25. 26.„ Schweinemarkt 16. Dezember 17. Dezember Schweinemarkt und Krämermarkt
Mittwoch, 8. Januar Schweinemarkt 22.
7. 7
Wochenmarkt⸗Ordnung.
(Vom 14. September 1909.)
Auf Grund der§8 69 und 149 der Ge— werbeordnung, sowie des Artikel 56 der
Städteordnung wird im Einverständnis mit
der Stadtverordneten-Versammlung und mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern vom 22. Juli 1909 zu Nr. M. d. J. III 8342 die nachfolgende
Wochenmarktordnung für die Provinzialhauptstadt Gießen erlassen.
81. Am Dienstag, Donnerstag und Samstag jeder Woche findet in Gießen Wochenmarkt statt. 8 2. Die Marktzeit dauert dabei vom 15. April bis 15. September einschl. von 7 Uhr


