326 Bezirkseinteilung ꝛc.— Allg. Verein f. Armen⸗
Schützenstraße, Tiefenweg, West⸗Anlage,
Wettergasse. VI. Bezirk: Nordend. Bezirksvorsteher: Heinrich Bommersheim, Straßenmeister. Stellvertreter: Christian Schönhals, Kaufmann. Armenpfleger: Balthasar Bierau, Glasermeister Hermann Elle, Buchdruckereifaktor Carl Ludwig Leib, Lackierermeister
u.Kranttenpftege— Reinhalt der Strahen..
Heinrich Männche, Schreiner Hermann Pröschold, Schlossermeister August Schneider, Spenglermeister. Helferinnen: Fräulein Emilie Engel Frau Lehrer Heinrich Schwöbel. Bezeichnung der Straßen: Asterweg, Auf der Bach, Dammstraße, Ederstraße, Kirchstraße, Marhtplatz, Schillerstraße, Schottstraße, Weserstraße, Wetzsteingasse, straße, Zozelsgasse.
Burggraben, Kirchenplatz, Nord-Anlage, Steinstraße, Wetzstein⸗
Der Allgemeine verein für Armen⸗ und Urankenpflege
hat den Zweck:
I. In der Armenpflege der öffentlichen Armenpflege ergänzend zur Seite zu treten, und stellt sich in dieser Richtung vornehmlich die dreifache Aufgabe:
1. der Verarmung vorzubeugen,
2. aus der Verarmung heraus zu eigner Erwerbung des Unterhalts und zur bür⸗ gerlichen Selbständigkeit zurückzuführen,
3. dem Hausbettel entgegenzutreten.
II. In der Krankenpflege für persönliche Pflegekräfte, für Stärkungs⸗ und Erquickungs⸗ mittel, Badekuren u. dergl. Sorge zu tragen.
Diesen Zwech sucht der Verein zu erreichen:
I. in der Armenp reichung von Unterstützung, durch Vermittlung von Erwerb, durch zweckmäßige Einrichtungen und Anstalten.
Er unterhält zu dem Zweche in seinem Schwesternhaus:
1. eine Säuglingskrippe(Pflegegeld
täglich 20 Pfg)),
2. kauft er alte Häuser, richtet sie menschen⸗ würdig ein und vermietet sie gegen wöchentliche Mietzahlung(Mietspatro⸗ nat) und
flege durch Verab⸗
3. hält er Winters Flickabende ab, in denen unter Lieferung des Materials Unterricht im Flicken erteilt wird.
Die Armenpflege im Besonderen übt eine besondere Helferabteilung mit zwei Bezirks⸗ vorstehern und zahlreichen Helfern und Helfe⸗ rinnen aus.
II. Der Krankenpflege dienen die im neuen Schwesternhaus stationierten Diako⸗ nissen(Gesuche um Schwestern dort anzu⸗
bringen), sowie die Krankenabteilung im neuen Schwesternhause.
Im Schwesternhaus weiter:
1. Hospiz für reisende Damen.
2. Heim für alleinstehende ältere Damen.
3. Herberge für stellenlose Dienst— mädchen.
Mitgliederbeitrag mindestens 2 Mk.
jährlich, doch ist, da der Verein die Tätigkeit einer ganzen Reihe von Vereinen in sich zu⸗ sammenfaßt, ein den Einkommensverhältnissen entsprechender meist wesentlich höherer Bei⸗ trag üblich.
neinhaltung der Straßen und öffentlichen Plätze.
1. Die Verunreinigung der Straßen und
Plätze überhaupt und insbesondere durch
Fuhrleute beim Fahren von Schutt, Dung, Abfällen aus den Metzgereien und dergleichen, sowie durch Füttern der Zugtiere ist verboten. Zuwiderhandlungen hiergegen ziehen außer der Strafe zugleich die Verbindlichkeit zur augenblicklichen Reinigung der Straßen oder des Platzes nach sich. Dieser Verbindlichkeit unterliegen auch die hiesigen Wirte, vor deren Wirtschaften die Straße oder der Platz durch Fuhrwerke oder Zugtiere der bei ihnen ein⸗ kehrenden Fuhrleute verunreinigt wird.
§ 3. Bei anhaltend heißer und trockhener
Witterung sind auf Auffordern der Polizei⸗
behörde Bankette und Straßen täglich zwei⸗ mal, morgens zwischen 6 und 8 Uhr un mittags 12 und 2 Uhr, mit reinem Wasser zu begießen.
§ 5. Zur Winterszeit gelten noch weiter
folgende Bestimmungen. a) Sobald Glatteis entsteht, muß, soweit die Hofreiten mit Einschluß der; Höfe,
Gärten und sonstigen Grundstücke an der Straße oder an öffentlichen Plätzen liegen, der Fußpfad, oder wenn kein Fußpfad vorhanden ist, die Straße nd bis drei Fuß breit mit Asche oder San genügend bestreut werden. Entsteht rd Glatteis zwischen 7 Uhr morgens un


