318——— Stiftungen und Stipendien
Verzeichnis der a. d. Universität Gießen bestehenden Stiftungen.
Neubauer'sche Stiftung. Das Stiftungs⸗ kapital beträgt zur Zeit 7417,14 Mk. Aus
den Zinsen können Witwen von ordentlichen
und außerordentlichen Professoren der Universität Gießen, mit Ausschluß jedoch solcher, welche hinreichendes eigenes Ver⸗ mögen zu standesgemäßem Unterhalt be⸗ sitzen, eine jährliche Rente beziehen. Die Bewerbungen um eine Rente sind an die Großh. Landes-Universität zu richten. Die Zeit der Bewerbung wird jeweils bekannt gegeben.
von Glöckner'sche Familienstiftung. Das
Stiftungskapital beträgt zur Zeit rund 11 000 Mk. Die Zinsen sollen an„dürftige
Witwen, studierende Jünglinge oder Waisen und sich verheiratende Töchter nach be⸗
scheinigter Verwandtschaft des Mooser⸗
Riegelmännischen Stammes, Dürftigkeit und guter Aufführung“ verabfolgt werden. Die Vergebung der Zinsen erfolgt durch die Landes⸗Universität; Gesuche um Unter⸗ stützung sind jeweils vor dem 15. Dezember an diese zu richten.
Karl August Credner⸗Stiftung. Das Kapital
beträgt 10 000 Mäk. Die Zinsen sind zur
Unterstützung bedürftiger Witwen und un⸗
Jubiläums⸗Stipendien⸗Stiftung zu Ehren
der 25jährigen Regierung des höchstseligen Großherzogs Ludwig III. Jährlich an drei
junge Leute, aus jeder der drei Provinzen einen, als Beitrag zu den Kosten ihrer
Ausbildung auf einer höheren Bildungs-— anstalt drei Stipendien von je 400 Mk. Kann auf drei Jahre ausgedehnt werden. Nur für Angehörige solcher Gemeinden, die Beiträge zur Stiftung geleistet haben. Gesuche durch die betreffende Bürgermeisterei an die Bürgermeisterei der Provinzial⸗ hauptstadt, also aus Oberhessen an die Bürgermeisterei Gießen, vor 1. Mai. Aus den Gesuchen muß der Grad der Vor⸗ bildung und der in Aussicht genommene Studiengang der Bewerber zu ersehen sein. Beizulegen sind: 1. ein behördlich be— glaubigtes Vermögenszeugnis, 2. eine
verheirateter Töchter von verstorbenen Professoren und Privatdozenten der Landes⸗ Universität bestimmt. Anspruch auf Be⸗ rücksichtigung haben demnach alle Witwen und hinterlassenen ehelichen, nicht im Haus⸗
halte der Mutter lebenden Töchter, deren Gatte bezw. Vater zur Zeit seines Todes ordentlicher od. außerordentlicher Professor od. Privatdozent an der Landes⸗-Universität war, und deren Vermögensverhältnisse sie als einer Unterstützung bedürftig erscheinne lassen. Dabei soll es keinen Unterschied machen, ob der Gatte bezw. Vater bis zu seinem Tode im altiven Dienste stand oder bereits in den Ruhestand getreten war. Die Gesuche um eine Rente sind an den Engeren Senat der Landes-Universität zu richten. Die Zeit der Bewerbung wird öffentlich bekannt gegeben.
Heinz Credner⸗Stiftung. Das Kapital be⸗ trägt 30 000 Mk. Diese Stiftung soll dem gleichen Zwecke dienen, wie die„Karl August Credner⸗Stiftung“. Die Auszahlung der Rente erfolgt zum ersten Male am 20. Februar 1907. Die Zeit der Bewerbung wird öffentlich bekannt gegeben.
behördliche Bescheinigung, daß und wo Gesuchsteller studiert, 3. ein Führungs⸗ (Leumunds)⸗Zeugnis. Der Nachweis ist zu erbringen, daß Gesuchsteller in Hessen geboren, bezw. hessisch. Staatsangehöriger ist. Landrichter Dr. Müllersche Stiftung zu Darmstadt. Drei Unterstützungslegate von jährlich 500 Mk. an bedürftige elternlose Studierende der Rechtswissenschaft aus den Provinzen Starkenburg und Oberhessen.— Ein Unterstützungslegat von jährlich 500 Mk. an eine bedürftige nicht kinderlose Witwe eines richterlichen Mitgliedes bei einem Amtsgerichte oder Landgerichte der Pro⸗ vinzen Starkenburg oder Oberhessen.— Bewerbungen an Großherzogl. Ministerium der Finanzen, Abteilung für Finanzwirt⸗ schaft und Eisenbahnwesen. ö


