Jahrgang 
1907
Seite
304
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304 Wohnungsdesinfektion Benutzung der öffentl. Brunnen ꝛc. Gießener Volksbad

Für Sachen, welche, wie einzelne Kleidungs⸗ stücke, nicht einmal eine Abteilung des Appa⸗ rates ausfüllen 2 Mk.

Die in den Klassen 6 bis 10 der II. Ab⸗ teilung der Einkommensteuer(Einkommen von 1300 bis 2600 Mk.) Eingeschätzten haben nur die Hälfte der vorstehenden Gebühren zu ent⸗ richten, während v. den mit weniger als 1300 M. Einkommen oder gar nicht Besteuerten Ge⸗ bühren überhaupt nicht erhoben werden.

Benutzung der öffentlichen Brunnen

§ 1. Die Benutzung der auf den öffent⸗ lichen Straßen und Plätzen aufgestellten Ventilbrun nen der städtischen Quellwasser⸗ leitung ist nur für den gewöhnlichen Haus⸗ bedarf gestattet; jede weitergehende Entnahme von Wasser aus diesen Brunnen, insbesondere zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken, oder unter Verwendung von Schläuchen oder Fuhrwerken ist verboten.

§ 2. Jede Verunreinigung der öffentlichen Brunnen, sowie der zugehörigen Ständer, Schächte und Vorschächte, Ablaufsschalen,

Tröge und Rinnen, desgleichen das Aus⸗

Gießener Volksbad.

Haus⸗ und Bade⸗Ordnung.

Allgemeine Bestimmungen.

§ 1. Badezeiten: Im Sommer vom 1. Mai bis 31. August von morgens 6 bis abends Uhr. Im April und September von 7 Uhr morgens bis abends 8 Uhr. Mittwochs und Samstags verlängert sich die Badezeit abends um eine halbe Stunde. Im Winter vom 1. Oktober bis 1. April von 8 Uhr morgens bis abends 8 Uhr. Während der Mittags⸗ pausen von 13 Uhr bleibt die Anstalt ge⸗ schlossen. An allen Sonn⸗ und gesetzlichen Feiertagen ist die Anstalt nur vormittags bis 1 Uhr geöffnet. An den beiden Weihnachts⸗ tagen, dem Charfreitag, den beiden Ostertagen und dem ersten Pfingstfeiertage bleibt die Anstalt geschlossen. An dem zweiten Pfingst⸗ eiertage, an sämtlichen dritten Feiertagen, fowie Fastnacht und am Weihnachtsabend ist die Anstalt nur bis 1 Uhr geöffnet. Der Vorstand behält sich die Schließung auch an anderen Tagen nach seinem Ermessen vor.

Badezeiten für Frauen. Schwimmbad. Das Schwimmbad ist täglich vormittags von 911 Uhr mit Aus⸗ nahme der Sonntage, und gesetzlichen Feiertage ebenso nachmittags von 35 Uhr mit Aus⸗

nahme der Mittwoch Nachmittage aus⸗ schließlich für Frauen geöffnet. Schwimmbäder zu 10 Pfg.(ohne Wäscheͤ).

Mittwoch nachmittag von 58 bezw. 9 Uhr.

Für Gebührenpflichtige, denen infolge von Unglücks⸗, Krankheits⸗ oder Sterbefällen die Entrichtung der Gebühren besonders schwer fallen würde, können auf deren Antrag die Gebühren weiterhin ganz oder teilweise er⸗ lassen werden. Die Befreiung von Ge⸗ bühren hat nicht den Charakter einer Armen⸗ unterstützung aus öffentlichen Mitteln.

Die Gebühren sind auf Anfordern an die Stadtkasse zu entrichten.

und der städtischen Wasserleitung.

spülen, Ab⸗ und Auswaschen aller Art von Gegenständen, sowie das Waschen von Ge⸗ müse ꝛc. und das Viehtränken an den öffentlichen Brunnen ist untersagt, unbe⸗ schadet der Befugnis zur Entnahme von Wasser zu letzterem Zweck.

§ 3. Die unbefugte Entziehung von Wasser aus der Quellwasserleitung, sowie jede den Bestimmungen für den Bezug von Wasser aus dem Wasserwerk der Stadt Gießen widersprechende Benutzung der Wasserleitung ist verboten.

Heißluft-oder Dampf bäder. Mittwoch, Freitag und Samstag von 81 Uhr vor⸗ mittags. Dienstag von 38 Uhr nachmittags.

Badezeiten für Männer.

Schwimmbad. Täglich von 6 bezw. 7, bezw. 89 Uhr und von 111 Uhr vor⸗ mittags. Am Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag und Samstag von 58 bezw. 9 Uhr und Mittwochs von 3 bis 5 Uhr nachmittags.

Schwimmbäder zu 10 Pf.(ohne Wäsche). Samstag nachmittag von 58 bezw. 9 Uhr.

Römisch⸗irische Bäder. Sonntag, Montag, Dienstag und Donnerstag von 8 bis 1 Uhr vormittags, Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag und Samstag von 3 bis 8 Uhr nachmittags.

Wannen⸗ und Brausebäder werden während der ganzen Badezeit von morgens bis abends sowohl an Männer wie Frauen verabfolgt.

Bäderpreise ohne Wäsche.

Sch wimmbad: Für Erwachsene: Ein Einzelbad 40 Pfg., 10 Karten übertragbar, 1 Jahr gültig 3.50 Mk., 25 Karten über⸗ tragbar, 1 Jahr gültig 8 Mk. Für Schüler: Ein Einzelbad 25 Pfg., 10 Karten über⸗ tragbar, 1 Jahr gültig 2 Mk., 25 Karten übertragbar, 1 Jahr gültig 4.50 Mk.

Jahres-Abonnement zu jeder Zeit löslich und ein volles Jahr gültig. Erwachsene 24 Mk., Schüler 12 Mk.

Sommer⸗Abonnement vom 1. April