Jahrgang 
1907
Seite
299
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VI. Bezirk. Nordend.

Bezirksvorsteher:

Heinrich Bommersheim, Straßenmeister. Stellvertreter:

Christian Schönhals, Kaufmann. Armenpfleger:

Balthasar Bierau, Glasermeister

Heinrich Eckel, Lehrer i. P.

Jalob Horn, Bäckermeister

Ludwig Köhlinger, Schlossermeister

Philipp Lenz, Rentner

Hermann Pröschold, Schlossermeister

August Schneider, Spenglermeister

Dr. Adolf Stoeriko, Direktor der höheren

und erweiterten Mädchenschule.

Bezeichnung der Straßen:

Asterweg, Auf der Bach, Burggraben,

Dammstraße, Ederstraße, Kirchenplatz,

Kirchstraße, Marktplatz, Nord⸗Anlage,

Schillerstraße, Schottstraße, Steinstraße,

Weserstraße, Wetzsteingasse, Wetzstein⸗

straße, Zozelsgasse.

Der Allgemeine verein für Armen⸗und UÄrankenpflege

hat den Zweck:

I. In der Armenpflege der öffentlichen

Armenpflege ergänzend zur Seite zu treten, und stellt sich in dieser Richtung vornehmlich die dreifache Aufgabe:

1. der Verarmung vorzubeugen,

2. aus der Verarmung heraus zu eigner Erwerbung des Unterhalts und zur bür⸗ gerlichen Selbständigkeit zurückzuführen,

3. dem Hausbettel entgegenzutreten.

II. In der Krankenpflege für persönliche Pflegekräfte, für Stärkungs⸗ und Erquickungs⸗ mittel, Badekuren u. dergl. Sorge zu tragen.

Diesen Zweck sucht der Verein zu erreichen:

I. in der Armenpflege durch Verab⸗ reichung von Unterstützung, durch Vermittlung von Erwerb, durch zweckmäßige Einrichtungen und Anstalten.

Er unterhält zu dem Zwecke in seinem Schwesternhaus:

1. eine Säuglingskrippe(Pflegegeld

täglich 15 Pf‚)

2. kauft er alte Häuser, richtet sie menschen⸗ würdig ein und vermietet sie gegen wöchentliche Mietzahlung(Mietspatro⸗ nat) und

3. hält er Winters Flickabende ab, in

denen unter Lieferung des Materials Unterricht im Flicken erteilt wird.

Die Armenpflege im Besonderen übt eine besondere Helferabteilung mit zwei Bezirks⸗ vorstehern und zahlreichen Helfern und Helfe⸗ rinnen aus.

II. Der Krankenpflege dienen die im neuen Schwesternhaus stationierten Diako⸗ nissen(Gesuche um Schwestern dort anzu⸗ bringen), sowie die Krankenabteilung im neuen Schwesternhause(I. Klasse 6 Mk., II. Klasse 3.50 Mk., III. Klasse 2 Mk.).

Im Schwesternhaus weiter:

1. Hospiz für reisende

(Tagespension 3.50 Mk.).

2. Heim für alleinstehende ältere

Damen(Jahrespens. v. 800 Mäk. an). 3. Herberge für stellenlose Dienst⸗

mädchen(Tagespension ohne Arbeits⸗

leistung 1 Mk., mit solcher 50

Mitgliederbeitrag mindestens 2 Mk. jährlich, doch ist, da der Verein die Tätigkeit einer ganzen Reihe von Vereinen in sich zu⸗ sammenfaßt, ein den Einkommensverhältnissen entsprechender meist wesentlich höherer Bei⸗ trag üblich.

Damen

Reinhaltung der Straßen und öffentlichen Plätze.

1. Die Verunreinigung der Straßen und Pläͤtze überhaupt und insbesondere durch Fuhrleute beim Fahren von Schutt, Dung, Abfällen aus den Metzgereien und dergleichen, sowie durch Füttern der Zugtiere ist verboten. Zuwiderhandlungen hiergegen ziehen außer der Strafe zugleich die Verbindlichkeit zur augenblicklichen Reinigung der Straßen oder des Platzes nach sich. Dieser Verbindlichkeit unterliegen auch die hiesigen Wirte, vor deren Wirtschaften die Straße oder der Platz durch Fuhrwerke oder Zugtiere der bei ihnen ein⸗ kehrenden Fuhrleute verunreinigt wird.

5 3. Bei anhaltend heißer und trochener Witterung sind auf Auffordern der Polizei⸗

behörde Bankette und Straßen täglich zwei⸗ mal, morgens zwischen 6 und 8 Uhr und mittags 12 und 2 Uhr, mit reinem Wasser zu begießen.

5. Zur Winterszeit gelten noch weiter folgende Bestimmungen.

a) Sobald Glatteis entsteht, muß, soweit die Hofreiten mit Einschluß der Höfe, Gärten und sonstigen Grundstücken an der Straße oder an öffentlichen Plätzen liegen, der Fußpfad, oder wenn kein Fußpfad vorhanden ist, die Straße zwei bis drei Fuß breit mit Asche oder Sand genügend bestreut werden. Entsteht das Glatteis zwischen 7 Uhr morgens und