312 Beaufsicht. d. Hunde— Benutzg. d. Exerzierpl.— Jahrmärkte— Wochenmarkt⸗Ordnung
Beaufsichtigung
§ 2. Das Mitnehmen von Hunden auf den Friedhof, in öffentliche Dienstgebäude, in Wirtschaftslokale innerhalb der bewohnten Teile der Stadt, auf den Wochenmarkt, den Jahrmarkt und zu öffentlichen Festlichkeiten ist verboten.
§ 4. Für jeden Hund erhält der Besitzer eine Blechmarke mit Nummer, welche der Hund auf der Straße ꝛc. stets am Halsband oder am Maulkorb zu tragen hat.
8 5. Alle bissigen Hunde, ferner alle grö⸗ ßeren Hunde, ausgenommen Jagdhunde, namentl. Bullenbeißer, Bulldoggen, Metzger⸗ und Schäferhunde, Neufundländer, Vernhar⸗ diner, Leonberger und Ulmer Hunde, dann alle an einem Fuhrwerk angespannten, oder zur Bewachung irgendwie angebundenen Hunde, endlich solche Hunde, bezüglich welcher die Polizeibehörde desfallsige besondere Anord⸗ nung getroffen hat, müssen innerhalb der Stadt auf der Straße mit einem das Beißen wirksam verhindernden Maulkorb versehen
Benutzung des Exerzierpl
Das Fahren und Reiten sowie das Vieh⸗ treiben auf dem Exerzierplatz ist verboten.
der Hunde.
sein, oder an einer kurzen Leine oder der⸗ gleichen geführt werden.
§ 6. Hunde, welche in dem Botanischen Garten, in den städtischen Anlagen oder zur
umherlaufen, oder welche auf der Straße ꝛc. nicht die vorgeschriebene Blechmarke tragen,
halb der nächsten 5 Tage nach dem Einfangen der Hunde und nur gegen Erstattung der von der Polizeibehörde zu bestimmenden Futterkosten. Die binnen der genannten Frist nicht ausgelösten Hunde werden zu Gunsten der Gemeindekasse veräußert oder getötet.
atzes durch Zivilpersonen.
Das Radfahren ist nur in der Zeit ge⸗ stattet, in welcher keinerlei militärische Ueb⸗ ungen abgehalten werden.
Verzeichnis der Gießener Jahrmärkte für 1900.
a) Viehmärkte.
1. Dienstag u. Mittwoch, 9. u. 10. Januar 2. 7* 7* 24. 77
3. 1 1, T. Febr. 4. 20.„ 21.
7 7 7 1
b) Vieh⸗ und Krämermärkte. 5. Dienstag u. Mittwoch, 13. u. 14. März 6
27.„ 28.„
(Am 28. März wird auch Pferdemarkt ab⸗
gehalten.) 7. Dienstag u. Mittwoch, 24. u. 25. April 8. 1 8.„ 9. Mai 9. 5 22.„ 23.„
10. Dienstag u. Mittwoch, 19. u. 20. Juni
44.„„„ 3. 1 4. Juli 12. 7 17.„ 18.„ 44„ 31. Juli„ 1. August 15. 7„ 28. 1 29. 16. Montag„ Dienstag, 10.„11. Sept. (Am 11. September wird auch Pferdemarktt abgehalten.)
17. Dienstag u. Mittwoch, 25. u. 26. Sept 18.„, 9.„10. Okt 19. 1 ö 7 23. 24. V 20. 0 13.„14. Nov 21.„„ 27 28. 1 22.„„, 11.„12. Dez
wWochenmarkt⸗Ordnung.
81. Am Dienstag, Donnerstag und Samstag
jeder Woche findet in Gießen Wochenmarkttstatt.
. Die Marktzeit dauert dabei vom
15. April bis 15. September einschl. von 7 Uhr
morgens bis 1 Uhr nachmittags, im übrigen
8 Uhr morgens bis 2 Uhr nachmittags.
8 3. Zum Verkauf auf den Wochenmärkten
zugelassen sind die sämtlichen in§ 66 der
Gewerbe⸗Ordnung aufgeführten Gegenstände des Wochenmarktverkehres.
9.4. Zu Wochenmarktplätzen sind zunächst bestimmt:
a) der Marktplatz für Geflügel, Wildbret und Fische,
b) die Schulstraße für Beeren und Obst in einzelnen Körben,
⁰) der Lindenplatz für Gemüse und Kartoffeln im kleinen, Pflanzen, Blumen und Samen,
ch die Marktlaubenstraße für Butter, Käse
und Eier,
Nachtzeit auf der Straße ohne Beaufsichtigung
oder der Vorschrift zuwider nicht mit einem das Beißen wirksam verhindernden Maul⸗ korb versehen sind, bezw. nicht an der Leine geführt werden, sollen eingefangen und dem Wasenmeister überliefert werden, sofern der Eigentümer nicht zur Stelle ist und den Hund in Gewahrsam nehmen kann. Die Rückgabe der Hunde erfolgt an ihre gehörig legiti⸗ mierten Eigentümer oder Besitzer nur inner⸗


