Jahrgang 
1903
Seite
242
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Handels⸗

und Verkehrsanstalten.

desgl. über 200400. desgl. über 400- 600.

desgl. über 600800.. 8) Postnachnahmen:

Nachnahme kann auf Briefe und Packete entnommen werden bis zum Betrage von 800.

1) das Porto wie für gleichartige cnee Dor ohne Nachnahme

2) eine Vorzeigegebühr von 10 3) eine Geldübermittlungsgebühr wie bei Postanweisungen

bei Nachnahme bis 5 k. von 5100 πι¹. 100200 ½. 200400..

11.

9) Postaufträge bis 800 vU

9

0 Postaufträge zur Aecepteinholung

bis zu jedem Betrag: an die Postanstalubul. von der Postanstalt

*

10) Briefe im Orts⸗ und Landbestell⸗

frankirt unfrankirt Postkarten frankirt desgl. unfrankiiiiirr Drucksachen bis 50 Gramm. desgl. von. 50 100 Gramm desgl. von 100 250 Gramm desgl. von 250500 Gramm desgl. von 5001000 Gramm Waarenproben bis 250 Gramm desgl. von 250- 350 Gramm Geschäftspapiere bis 250 Gramm desgl. von 250 500 Gramm desgl. von 500 1000 Gramm

Zum Landbestellbezirk des Post⸗ amts Gießen gehören folgende Ortschaften: Allendorf a. d. Lahn, Alten⸗Buseck, Annerod, Grünin⸗ gen, Klein⸗Linden, Lützellinden, Rödgen, Trohe.

bezirk der Aufgabe⸗Postanstalt:

11) Bestellung der Postsendungen:

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a. im Ort: Postanweisungen Wertbriefe bis 15000..

über 15003000 ά.

3000 10000. gewöhnl. Packete bis 5 Kilogr. iiber 5 Kilorr..

b. auf's Land:

Wertbriefe, Postanweisungen und Packete bis zu Kilogr. Packete von höherem Gewicht

) Eilbestellung: a. bei Sendungen an Empfänger

im Ortsbestellbezirk der Post⸗

anstalten:

40 50 60

h

50

n

1. bei Briefsendungen, Post⸗ anweisungen nebst den zu⸗ gehörigen Beträgen, Briefen mit Wertangabe bis 400, Ablieferungsscheine über Geldbriefe mit höherer Wertangabe und Begleit⸗ adressen ohne die zugehö⸗ rigen Packete: für jede Sensun

2. bei Packeten ohne Wertan⸗ gabe bis zum Gewicht von 5 kg und mit Wertangabe bis 400 l für jedes Packet

b. bei Sendungen an Empfänger

im Landbestellbezirk der Post⸗

anstalten, im Falle der Vor⸗

ausbezahlung durch den Ab⸗ sender:

1. bei allen unter a 1 genann⸗ ten Gegenständen für jede Sendung. 22.

2. bei Packeten ohne und mit Wertangabe für jedes Packet

13) Sendungen mit Wertangabe.

1. Porto und zwar:

a. für Briefe ohne Unterschied des Gewichts bis 10 geogr. Dilen

b. für alle weiteren Entfer⸗ Nünmgen

c. für Packete das entfallende Packetporto. 2. Versicher.⸗Gebühr ohne

Unterschied der Entfer⸗ nung und zu jeder Höhe der Wertangabe für je 300 oder einem Teil von 300 mindestens aber.. Für unfrankirte Briefe wird ein Portozuschlag von 10 erhoben. Der Portozuschlag wird jedoch bei portopflicht. Dienstsendungen nicht in Ansatz gebracht, wenn

die Sendungen als Dienstsache

bezeichnet sind.

14) Für Packete ohne Wertangabe

innerhalb Deutschlands und nach Oesterreich-Ungarn ist zu ent⸗ richten: 1. Bis zum Gewicht von 5 kg einschließlich: a. bis 10 Meilen(1. Zone) b. auf alle weiteren Entfernungen 2. Beim Gewicht über 5 kg a. für die ersten 5 Kilogramm die Portoansätze unter 1

Il.

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25 50