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Handels⸗
und Verkehrsanstalten.
desgl. über 200—400. desgl. über 400- 600.
desgl. über 600—800.. 8) Postnachnahmen:
Nachnahme kann auf Briefe und Packete entnommen werden bis zum Betrage von 800.
1) das Porto wie für gleichartige cnee Dor ohne Nachnahme
2) eine Vorzeigegebühr von 10 3) eine Geldübermittlungsgebühr wie bei Postanweisungen
bei Nachnahme bis 5 k. von 5—100 πι¹. 100—200 ½. 200—400..
11.
9) Postaufträge bis 800 vU—
9
0 Postaufträge zur Aecepteinholung
bis zu jedem Betrag: an die Postanstalubul. von der Postanstalt
*
10) Briefe im Orts⸗ und Landbestell⸗
frankirt unfrankirt Postkarten frankirt desgl. unfrankiiiiirr Drucksachen bis 50 Gramm. desgl. von. 50— 100 Gramm desgl. von 100 250 Gramm desgl. von 250—500 Gramm desgl. von 500—1000 Gramm Waarenproben bis 250 Gramm desgl. von 250- 350 Gramm Geschäftspapiere bis 250 Gramm desgl. von 250 500 Gramm desgl. von 500— 1000 Gramm
Zum Landbestellbezirk des Post⸗ amts Gießen gehören folgende Ortschaften: Allendorf a. d. Lahn, Alten⸗Buseck, Annerod, Grünin⸗ gen, Klein⸗Linden, Lützellinden, Rödgen, Trohe.
bezirk der Aufgabe⸗Postanstalt:
11) Bestellung der Postsendungen:
12
a. im Ort: Postanweisungen Wertbriefe bis 1500„0..
über 1500—3000 ά.
„ 3000— 10000. gewöhnl. Packete bis 5 Kilogr. iiber 5 Kilorr..
b. auf's Land:
Wertbriefe, Postanweisungen und Packete bis zu 2½ Kilogr. Packete von höherem Gewicht
) Eilbestellung: a. bei Sendungen an Empfänger
im Ortsbestellbezirk der Post⸗
anstalten:
— 40 — 50 — 60
h
50 —
n
1. bei Briefsendungen, Post⸗ anweisungen nebst den zu⸗ gehörigen Beträgen, Briefen mit Wertangabe bis 400, Ablieferungsscheine über Geldbriefe mit höherer Wertangabe und Begleit⸗ adressen ohne die zugehö⸗ rigen Packete: für jede Sensun
2. bei Packeten ohne Wertan⸗ gabe bis zum Gewicht von 5 kg und mit Wertangabe bis 400 l für jedes Packet
b. bei Sendungen an Empfänger
im Landbestellbezirk der Post⸗
anstalten, im Falle der Vor⸗
ausbezahlung durch den Ab⸗ sender:
1. bei allen unter a 1 genann⸗ ten Gegenständen für jede Sendung. 22.
2. bei Packeten ohne und mit Wertangabe für jedes Packet
13) Sendungen mit Wertangabe.
1. Porto und zwar:
a. für Briefe ohne Unterschied des Gewichts bis 10 geogr. Dilen
b. für alle weiteren Entfer⸗ Nünmgen
c. für Packete das entfallende Packetporto. 2. Versicher.⸗Gebühr ohne
Unterschied der Entfer⸗ nung und zu jeder Höhe der Wertangabe für je 300 Wĩ oder einem Teil von 300 mindestens aber.. Für unfrankirte Briefe wird ein Portozuschlag von 10 erhoben. Der Portozuschlag wird jedoch bei portopflicht. Dienstsendungen nicht in Ansatz gebracht, wenn
die Sendungen als Dienstsache
bezeichnet sind.
14) Für Packete ohne Wertangabe
innerhalb Deutschlands und nach Oesterreich-Ungarn ist zu ent⸗ richten: 1. Bis zum Gewicht von 5 kg einschließlich: a. bis 10 Meilen(1. Zone) b. auf alle weiteren Entfernungen 2. Beim Gewicht über 5 kg a. für die ersten 5 Kilogramm die Portoansätze unter 1
Il.
— 25
— 25 — 50


