VII
Liebigstraße 16. Chirurgische Rlinik.
Liebigstraße 16. Augen-Xlinik. Liebigstraße 20. Ohren-Xlinik. Braugasse ꝰ. Garnisonlazareth.
Seltersweg 1J. Städtisches Bospital.
Wilhelmstraße 10. Balser-Stiftung (Augen-Xlinik).
Frankfurterstr. 10. Rinderpoliklinik des Dr. Voeppe.
Johannesstraße. Schwesternhaus
für kranke Frauen.
Kasernen.
Licherstraße. Die neuen Rasernen (I. und III. Bataillon Inf.⸗Regts. Kaiser Wilhelm Nr. 116.) Hochgelegene prächtige Neubauten. Bezogen 1887; daneben eine von der Stadt errichtete Kaserne.
Brandplatz 16. Die alte Raserne, (II. Bataillon) architektonisch schön, ist als Zeughaus 1585 von Landgraf Ludwig dem Aelteren erbaut.
Bahnen.
Im Westen der Stadt. Bahnhof, erbaut 1855—54, für die Routen nach:
Frankfurt, Cassel(Main⸗Weserbahn, erbaut 1849/50), Köln(seit 1862), Coblenz.
Daselbst Nebenperron für die Routen nach:
Gelnhausen nnd Fulda(Oberhess. Bahnen).
Am Neustädter Thor. Bieberthalbahn (Kleinbahn) nach Rodheim-Bieber(1898 eröffnet).
Omnibuslinien
von der Grünbergerstraße zum Bahn— hof und von der Marburgerstraße aus ebendorthin nach und von allen Bahn— zügen.
Po.
In Gießen befinden sich 2 Postämter. Amt J in der Bahnhofstr. 85, Amt II Schulstraße 11.— In beiden Tele— graphen-Betriebsstellen. Postlagernde Sendungen nur bei Amt J.
Gemeinnützige Anstalten.
Seltersweg. Volksbad,
mit einem Aufwande von ca. 190000 M. erbaut und 1898 eröffnet. Eine Muster⸗ anstalt in Anlage und Ausstattung, mit Schwimmbassin, Wannen⸗ und Heilbädern. Näheres über Badezeiten und Preise an anderer Stelle dieses Buches.
Seltersweg, Ecke Südanlage. Gießener Lesehalle-Verein.(Bibliothe— karin: Fräulein Dingeldein.)
Der Verein verfügt über einen Lese— saal und eine Ausleihebiblio-— thek. Die Benutzung beider steht allen der Schulpflicht entwachsenen Personen männlichen und weiblichen Geschlechtes frei. Der Lesesaal ist an Wochen— tagen von 6 bis 10 Uhr Abends, an Sonntagen von 11 bis 1 Uhr Mittags geöffnet. Es liegen auf ca. 20 politische Zeitungen aller Parteirichtungen, ferner Wochen- und Monatsschriften, sowie eine Handbibliothek. Die Ausleihe-— bibliothek ist Montags, Mittwochs, Freitags und Samstags von 6—8 Uhr Abends geöffnet. Schulpflichtigen Kin— dern ist die Benützung der Anstalt nicht ge— stattet. Die Ausleihefrist beträgt 14 Tage. Verlängerung auf Ansuchen gestattet. Niemand erhält mehr als ein Werk auf einmal. Die Benutzer haben eine Leihkarte zu lösen und sich, wenn


