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Handels- und Verkehrsanstalten.
11) Bestellung der Postsendungen:
a. im Postort: Postanweisungen.. Werthbriefe bis 1500 △H.
über 1500- 3000.. „ 00 gewöhnliche Packete bis 5 Kilogr. Aber 5 Kilogt.
b) auf's Land:
Werthbriefe, Postanweisungen
und Packete bis zu 2½ Kilogr.
Packete von höh. Gewicht
12) Eilbestellung:
a. bei Sendungen an Empfänger im Ortsbestellbezirk der Post⸗ anstalten:
1. bei Briefsendungen, Postan⸗ weisungen nebst den zuge⸗ hörigen Beträgen, Briefen mit Werthangabe bis 400 0, Ablieferungsscheine über Geld⸗ briefe mit höherer Werthan— gabe und Begleitadressen ohne die zugehörigen Packete: für jede Sendunzz
2. bei Packeten ohne Werthan— gabe und mit Werthangabe bis 400 für jedes Packet
b. bei Sendungen an Empfänger im Landbestellbezirk der Postan⸗ stalten:
1. bei allen unter a. 1 genann⸗ ten Gegenständen fuͤr jede Sendungg
2. bei Packeten ohne und mit Werthangabe für jedes Packet
13) Sendungen mit Werthangabe.
1. Porto und zwar:
a. für Briefe ohne Unterschied des Gewichts bis 10 geogr. Mrilenn
b. für alle weiteren Entfer⸗ Aungen
c. für Packete das entfallende Packetporto.
2. Versicherungsgebühr ohne Unter⸗ schied der Entfernung und zu
20
40
60 9⁰
20 40
jeder Höhe der Werthangabe für je 300. oder einen Theil von 8300%%%
mindesten aber
Für unfrankirte Briefe wird ein
Portozuschlag von 10 5 erhoben.
Der Portozuschlag wird jedoch bei
portopflichtigen Dienstsendungen
nicht in Ansatz gebracht, wenn die
Sendungen als Dienstsache bezeichnet
sind.
14) Für Packete ohne Werthangabe innerhalb Deutschlands und nach Oesterreich-Ungarn ist zu entrichten: 1. Bis zum Gewicht von 5 Kilo⸗
gramm einschließlich: a. bis 10 Meilen(1. Zone) b. auf alle weitere Entfernungen
2. Beim Gewicht über 5 Kilogramm:
a. für die ersten 5 Kilogramm die Porto-Ansätze unter 1
b. für jedes weitere Kilogramm oder Theil eines Kilogramms bis 10 Meilen(1. Zone). über 10—20 Meilen(2. Zone) über 20—50 Meilen(3. Zone) über 50—100 Meilen(4. Odus) über 100—150 Meilen(5. öone über 15 Meilen(6. Zone)
Für unfrankirte Packete bis fünf
Kilogramm einschließlich tritt ein
Portozuschlag von 10 3 hinzu.
15) Für Packete mit Werthangabe inner⸗ halb Deutschlands und nach Oester— reich wird erhoben:
a. das unter 14 bezeichnete Packet⸗ porto,
b. die unter 13) 2 bezeichnete Ver⸗ sicherungsgebühr,
c. für unfrankirte Packete bis 5 Kilogramm einschl. ein Porto⸗ zuschlag von 10 H.
Für die als Sperrgut zu behandeln⸗
den Packete wird das Porto um die
Hälfte erhöht.
3. Großh. Bandelskammer. (Geschäftslokal: Neustadt 32.)
Präsident: Commerzienrath F. C. B. Koch.
Vicepräsident: A. Scheel.
Mitglieder: Commerzienrath Gail, Commerzien⸗ rath Heichelheim, E. Balser, A. Katz, C. Klingspor, Albert Kraatz, Commerzienrath
Wortmann. Secretär: Gerichtsaccessist F. Gros.
Schreibgehülfe: Bruchhäuser.
Bureaustunden jeden Dienstag und Freitag von
4—6 Uhr Nachmittags.
Kammer für Handelssachen bei dem Land⸗
gerichte der Provinz Oberhessen.
(Siehe Justiz).


