Jahrgang 
1897
Seite
182
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Handels- und Verkehrsanstalten.

11) Bestellung der Postsendungen:

a. im Postort: Postanweisungen.. Werthbriefe bis 1500 △H.

über 1500- 3000.. 00 gewöhnliche Packete bis 5 Kilogr. Aber 5 Kilogt.

b) auf's Land:

Werthbriefe, Postanweisungen

und Packete bis zu Kilogr.

Packete von höh. Gewicht

12) Eilbestellung:

a. bei Sendungen an Empfänger im Ortsbestellbezirk der Post⸗ anstalten:

1. bei Briefsendungen, Postan⸗ weisungen nebst den zuge⸗ hörigen Beträgen, Briefen mit Werthangabe bis 400 0, Ablieferungsscheine über Geld⸗ briefe mit höherer Werthan gabe und Begleitadressen ohne die zugehörigen Packete: für jede Sendunzz

2. bei Packeten ohne Werthan gabe und mit Werthangabe bis 400 für jedes Packet

b. bei Sendungen an Empfänger im Landbestellbezirk der Postan⸗ stalten:

1. bei allen unter a. 1 genann⸗ ten Gegenständen fuͤr jede Sendungg

2. bei Packeten ohne und mit Werthangabe für jedes Packet

13) Sendungen mit Werthangabe.

1. Porto und zwar:

a. für Briefe ohne Unterschied des Gewichts bis 10 geogr. Mrilenn

b. für alle weiteren Entfer⸗ Aungen

c. für Packete das entfallende Packetporto.

2. Versicherungsgebühr ohne Unter⸗ schied der Entfernung und zu

20

40

60 9⁰

20 40

jeder Höhe der Werthangabe für je 300. oder einen Theil von 8300%%%

mindesten aber

Für unfrankirte Briefe wird ein

Portozuschlag von 10 5 erhoben.

Der Portozuschlag wird jedoch bei

portopflichtigen Dienstsendungen

nicht in Ansatz gebracht, wenn die

Sendungen als Dienstsache bezeichnet

sind.

14) Für Packete ohne Werthangabe innerhalb Deutschlands und nach Oesterreich-Ungarn ist zu entrichten: 1. Bis zum Gewicht von 5 Kilo⸗

gramm einschließlich: a. bis 10 Meilen(1. Zone) b. auf alle weitere Entfernungen

2. Beim Gewicht über 5 Kilogramm:

a. für die ersten 5 Kilogramm die Porto-Ansätze unter 1

b. für jedes weitere Kilogramm oder Theil eines Kilogramms bis 10 Meilen(1. Zone). über 1020 Meilen(2. Zone) über 2050 Meilen(3. Zone) über 50100 Meilen(4. Odus) über 100150 Meilen(5. öone über 15 Meilen(6. Zone)

Für unfrankirte Packete bis fünf

Kilogramm einschließlich tritt ein

Portozuschlag von 10 3 hinzu.

15) Für Packete mit Werthangabe inner⸗ halb Deutschlands und nach Oester reich wird erhoben:

a. das unter 14 bezeichnete Packet⸗ porto,

b. die unter 13) 2 bezeichnete Ver⸗ sicherungsgebühr,

c. für unfrankirte Packete bis 5 Kilogramm einschl. ein Porto⸗ zuschlag von 10 H.

Für die als Sperrgut zu behandeln⸗

den Packete wird das Porto um die

Hälfte erhöht.

3. Großh. Bandelskammer. (Geschäftslokal: Neustadt 32.)

Präsident: Commerzienrath F. C. B. Koch.

Vicepräsident: A. Scheel.

Mitglieder: Commerzienrath Gail, Commerzien⸗ rath Heichelheim, E. Balser, A. Katz, C. Klingspor, Albert Kraatz, Commerzienrath

Wortmann. Secretär: Gerichtsaccessist F. Gros.

Schreibgehülfe: Bruchhäuser.

Bureaustunden jeden Dienstag und Freitag von

46 Uhr Nachmittags.

Kammer für Handelssachen bei dem Land⸗

gerichte der Provinz Oberhessen.

(Siehe Justiz).