Jahrgang 
1893
Seite
183
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Drtrvi-Tarif der Stadt Gießen. I. Driryisätze. Octroi⸗ A. Beim Schlachtvieh.

V 1. Von einem Ochsen ohne Rücksicht auf Gewicht. 6 86 2. Fasselochsen 88 do. 4 58 3. einer Kuh 0. do. 4 58 4. einem Rind 95 do. 2 75 5 Stier do. do. 2 75 6. Stoppelkalb do. do. 2 15 2. Saugkalb do. do. 58 . Schaf oder 865 58 9., Schwein 1 72 10 Spanferkel 12 B. Bei geräuchertem, gedörrtem und frischem Fleisch. Würsten, Eutern, Zungen, sowie frisches Fleisch per Kilogramm 5 C. Bei Wildpret. 1. Von einem Hirsch. 1 72 2 Spießer oder Schmalthier** 1 72 5., Wildkalb unter 20 B 58 4. Reh 43 5. Hasen 0 6. Schwein. 1 29 zerlegtem Wildpret pr. Kilogramm 3 D. Von Getränken. 1. Von Wein.

1. Von Traubenwein pr. Liter. 3 Dönwen

3. Wein in und arigen, 5 die nihr über ein Liter halten, er Flasche und Lerug

2. Von Branntwein.

Bei der Bereitung des Branntweins in der Stadt Gießen und deren Umgebung innerhalb der Gemarkung:

a) aus mehligen Stoffen.

Von je 200 Liter des Rauminhalts der Maischbütten und für jede Einmaischung:

denjenigen Brennern, welche mehr als 1000 Liter des Rauminhalts der Maisch bütte an einem Betriebs stag einmaischen.. 32

2. ie 200 Liter des Rauminhalts der Maischbütten von solchen Brennern, deren

Brennereien nur 7 Monate des Jahres im Gange sind und die nicht über 1000 Liter des Rauminhalts der Maischbütten an einem Betriebstag einmaischen 26