Nachrichten betreff
end Post- und Telegraphenwesen ꝛc.
9a) Postaufträge bis 800&,— 9b) Postaufträge zur Accepteinholung bis zu jedem Betrag: an die Postanstalt., von der Postanstalt 10) Briefe im Orts- und Landbestell— bezirk der Aufgabe-Postanstalt: frankirt unfrantirt 11) Bestellung der Postsendungen: a. im Postort: Postanweisungen.... Werthbriefe bis 1500 über 1500—3000 ι. „ gewöhnliche Packete bis 5Kilogr. üter 3 Kileer, b. auf's Land: Werthbriefe, Postanweisungen und Packete bis zu 2½ Kilogr. Packete von höh. Gewichte. 12) Zeitungsbestellgeld jährlich: a. bei wöchentlich einmaliger Be—
b. bei wöchentlich 2 bis 3 maliger Bestellung
o. bei wöchentlich mehrmaliger, aber nicht öfter als Imal täglicher Be— Hellun9g
d. bei wöchentlich mehrmaligem Er— scheinen, für jede tägliche Be— stellung
e. für amtl.
13) Eilbestellung:
a. bei Sendungen an Empfänger im Ortsbestellbezirk der Post⸗ anstalten:
1. bei Briefsendungen, Post— anweisungen nebst den zu— gehörigen Beträgen, Briefen mit Werthangabe bis 400%. für jede Sendung...
bei Packeten ohne Werth⸗ angabe und mit Werthan— gabe bis 400 σ für jedes
D
bei Sendungen an Enipfänger
im Landbestellbezirk der Post⸗
anstalten:
1. bei allen unter a. 1 ge⸗ nannten Gegenständen für jede Sendung
2. bei Packeten ohne und mit Werthangabe für jedes Packet
14) Sendungen mit Werthangabe.
1) Porto und zwar:
a. für Briefe ohne Unterschied
des Gewichts bis 10 geogr. Deiüü
Verordnungsblätter
40
20
175⁵ b. für alle weiteren Entfer⸗ nungen NM. 10 c. für Packete das entfallende Packetporto. 2) Versicherungsgebühr ohne Un— terschied der Entfernung und zu jeder Höhe der Werthangabe für je 300%σ oder 1 Theil don 30 8 5 mindestens aber— 10
Bries-Porko-Taris für den äußeren Verkehr des deutschen Reichs a. Weltpostverein. Das Porto beträgt für:
II. Briefe für je 15 g— 20 Postkarten— 10 Postkarten mit Antwort...— 20 Drucksachen, Geschäftpapiere und Waarenproben für je 50 g..— 5 mindestens jedoch für Geschäfts— papiere 20 und für Waarenproben— 10 Einschreibgebühr...— 20 Rüchscheingebühh? 20 Zum Weltpostverein gehören alle Länder
mit Aus nahime der nachstehend aufgeführten: 1) von Afrika: Ascension, Betschuanaland, Capland, St. Helena, Oranje-Freistaat. 2) von Australien: Cook-Inseln(Raro— tonga), Tonga-Inseln, Norfolk, die übrigen australischen Inselgruppen, soweit sie nicht zum Weltpostverein gehören.
Postkarten mit Antwort können nach sämmt— lichen Ländern des Weltpostvereins zur Ab— sendung kommen.
Im Verkehr mit Oesterreich-Ungarn kommen für Briefe, Postkasten(auch mit Antwort), Drucksachen und Waarenproben die Taxen des inneren deutschen Verkehrs zur Anwendung.
b. Vereins-Ausland, d. h. Länder,
welche noch nicht zum Weltpostverein
gehören und ein geordnetes Post⸗ wesen besitzen.
4 Briefe für je 1 2 1820 Drucksachen, Geschäftspapiere und Waarenproben für je 30 éͤw5 mindestens jedoch für Geschäftspapiere— 20 und für Waarenproben 16 Postkarten— 10 Postkarten mit Autworte.— 20
(Postkarten sind nur nach der Kap⸗ Colonie, dem Oranje-Freistaat, den Cook- und Tonga-Juseln und der Insel Norfolk zuͤlässig).


