Jahrgang 
1889
Seite
127
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Tarif für die Dienst⸗ und Lohnmänner zu Gießen.

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Tarif für die Dienst- und Lohnmänner zu Gießen,

festgesetzt in Uebereinstimmung mit der Gemeindebehörde auf Grund des§ 76 der Deutschen

1)

18)

19)

Gewerbeordnung vom 21. Juni 1869.

A. Für bestimmte Gäuge.

innerhalb der inneren und äußeren Stadt mit Ausnahme der unter 2) speciell be zeichneten Häuser: für einen bestimmten Gang ohne Gepäakkkkkt. für einen bestimmten Gang mit Gepäck bis zu 10 Kilogr. incl.. für einen bestimmten Gang mit Gepäck über 1025 Kilogr. incl.. nach folgenden Häusern: Germania, Liebigshöhe, Philosophenwald, Textor'sche Hardt, Besitzung von Schlenke (Hardt) und Aug. Weidig: für einen Gang ohne Gep.kkk für einen Gang mit Gepäck bis zu 10 Kilogr. incl. für einen Gang mit Gepäck über 1025 Kilogr. incl. für einen Gang mit Gepäck über 25100 Kilogr. inel. Ueberall inel. Transportmittel.

B. Für bestimmte Zeit ohne Geräthschaften.

bis zu einer halben Stunde Arbeit über ½ Stunde bis zu 1 Stunde für länger als eine Stunde bis zu 5 Stunden Arbeit von/ zu ,/. Stunde ein Bur: im Verhältniß von 40 pro Stunde, also w10 3 pro ½ Stunde. ür einen halben Tag à 5 Stunden PIIIII über 5 Stunden für jede weitere ½ Stunden. für einen ganzen Tag Arbeiitt für jede weitere ½ Stunde über 10 Stunden

C. Für bestimmte Zeit mit Geräthschaften. bis zu ½ Stunde Arbeit PIIII lder Stude dis k Stindddz: für länger als eine Stunde bis zu 5 Stunden Arbeit von ½ zu ½ Stunde ein Zusatz im Verhältniß von 50 pro Stunde, also 13 H pro ½ Stunde.

für einen halben Tag Arbeit à 5 Stunden für jede weitere /), Stunde über 5 Stunden. PI für einen ganzen Tag von Morgens 7 bis Abends 7. Uhr zu 10 Stunden Arbeits- Heit Hrrechuert

über 10 Stunden für jede weitere halbe Stunde.

O. Fuhren mit Handwagen oder Karren ꝛc.

für eine solche mit über 25 bis zu 100 Kilogr.. P Für Fuhren nach den zub A 2 benannten Häusern ist der Tarifsatz unter 42 platzgreifend.

E. Für einzelne bestimmte Arbeiten.

für den Transport eines Flügels oder ähnlichen Instruments* Diese Vergütung wird im Ganzen ohne Rücksicht auf die Anzahl der zum Trans- port verwendeten Dienstmänner geleistet. für Umzüge und Möbeltransporte: bis zu ½ Tag=.½ Stunden pro Mann über Tag bis ½ Tag S 5 Stunden über ½ Tag bis Tag S Stunden über /. Tag bis 1 Tag 10 Stunden** kincl. Transport von Flügeln und ähnlichen Instrumenten mit Geräthschaften und Transportmitteln).

*

2.