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Octroi-Tarif der Stadt Gießen.
Bei der Einfuhr des Branntweins von Außen werden erhoben: a) Von den Großhändlern an Verwaltungskosten.
1 Hectoliter Branntwein
1„ Rum, Arrac in Fässern 1„ Spiritus Rum, Arrac, Cognac, Punschessenz in Flaschen pr. Liter*
b) von Großhändlern an Octroi von in die Stadt abgesetztem Branntwein.
1 Hectoliter Branntwein bis zu 50%/ 1 4 Spiritus, Rum ꝛc..
c) von den übrigen Händlern und Consumenten.
allem ordinären und versüßten Branntwein, Liqueur pr. Liter. 1 Liter Arrac, Rum, bei einem We bis 507½ 56 nach Tralles.
3) von Bier.
1 Centner Getreide, Malz, Schrot, grüner Stärke zur Bierbereitung
I„ Stärke, Stärkemehl, Stärkegummi, und allen anderen Malz.
PCentrer zur Bierbereitung 1 Centner Zucker aller Art zur Bierbereitung
1 Hectoliter Bier, welches von auswärts eingeführt wird
E. Von Brennmaterialien. 1 Raummeter Laub-, Scheit⸗, Prügel- und Klotzholz.
1„ Nadel⸗, Scheit⸗-, Prügel- und Klotzholy.. 1 1 Stodholz ohne ob Laub- oder Nade ibañ 1 Centner Steinkohlen... 38
Braunkohlen Reiserholz je nach dem Gespann und zwar:
260 von einem Wagen oder Karren Laubholzwellen mit Pferden oder Ochsen bespannt
für jedes Pferd resp. Ochsen.
b) desgleichen Nadelholzwellen mit Pferden oder Ochs en bespannt für jedes Pferd
resp. jeden Ochsen
Von
7
2.
c) von 1 Wagen oder Karren Laubholz wellen mit Kühen bespannt für jede Kuh d) von 1 Wagen oder Karren Nadelholzwellen mit Kühen bespannt für jede Kuh
F. Von Früchten.
1½ Kilogramm Backwaaren.
1 Hectoliter Mehl
1„ Malz
1 Haser Mehlquantitäten unter 9 Kilogramm
12⁵
Octroi Betrag


