4. 2. 3 4 5. 6. 2 8 9 0
4
Octroi-Tarif der stadt Giessen.
I. Octroisätze. A. Beim Schlachtvieh.
Von einem Ochsen ohne Rücksicht auk Gewicht. »»„Hasselochsen„ 0 2 2
„ einer Kuh 2 3 7
„ einem Rind 5 0 7 22 Stier 2„ »„Stoppelkalb„ 2
„„ Saugkalb 2
*
„„Schaf oder Hammel „ Schwein „ Spanferkel
B. Bei geräuchertem und gedörrtem Fleisch:
Würsten, Eutern, Lungen pr. Kilogramm
νσ
C. Bei Wildpret.
Von einem Hirsch.
Spiesser oder Schmalthier
*
7 Wildkalb unter 20 Kilogramm. 0 Reh E „ Hasen
*
wilden Schwein zerlegtem Wildpret pr. Kilogramm
D. Von Getränken 1. Von Wein.
FI
Von Traubenwein per Liter en ee „ Wein in Flaschen und Krügen, die nicht über ein Liter halten,
ber Flasche und Krug
6
2. Von Branntwein. Bei der Bereitung des Branntweins in der Stadt Gièssen und deren Umgebung innerhalb der Gemarkung:
a) aus mehligen Stoſfen.
Von je 200 Liter des Rauminhalts der Maischbütten und für jede
Einmaischung: Von denjenigen Brennern, welche mehr als 1000 Liter des Rauminhalts der Maischbütte an einem Betriebstag einmaischen
Octroi—- Betrag. .
—


