Jahrgang 
1916
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10) Unfallverſicherung. Wir machen auf den von der Schule mit dem Allgemeinen Deutſchen Verſicherungsverein zu Stuttgart abgeſchloſſenen Vertrag aufmerkſam. Da der Beitrag ſich nur auf 1.50 beläuft, und Unfälle auf dem Schulwege mit eingeſchloſſen ſind, kann dieſe Verſicherung empfohlen werden. Wir bitten dringend, Unfälle uns ſofort anzuzeigen und die Beſtimmungen über Zuziehung ärztlicher Hilfe zu beachten.

11) Auswärtigen Schülern iſt verboten, ſich länger als unbedingt nötig in den Warteſälen der Bahnhöfe aufzuhalten. Falls keine Unterkunft in einer Familie zur Verfügung ſteht, haben die Schüler die Zeit zwiſchen Bahnfahrten und Unterricht in dem dazu beſtimmten Ranme in der Schule zu verbringen.

Groß-Gerau, im März 1916..

Großherzogliche Direktion der Realſchule.

Dr. Lettermann.