Jahrgang 
1916
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IX. Witteilungen an die Sltern.

1) Aufnahme. Es liegt im Intereſſe der Eltern, ihre Kinder möglichſt frühzeitig aufnehmen zu laſſen, ſpäteſtens in VI, denn in V beginnt bereits der Unterricht im 3a ahſäſhen Da nun Kindern jeder Wechſel im Unterrichte an ſich ſchon Schwierigkeiten bereitet, wird ihnen beim Ein tritt in V der Übergang noch erſchwert deſ die Gewöhnung an die fremde Sprache.

2) Aumeldetermin war der 4. April; doch werden auch noch fernerhin Anmeldungen entgegengenommen. Vorzulegen ſind dabei Geburtsſchein, Impfſchein und Zeugnis der zuletzt beſuchten Schule. Das neue Schuljahr beginnt Montag, 1. Mai nnd zwar für V.Ve um 10 Uhr, für VIlb um 8 ¹⁰ Uhr.

Das Schulgeld beträgt wie in allen ſtaatlichen Anſtalten von VIllIb 130 Mk. von V. V. 120 Mk. für das Jahr.

4) Freiſtellen. Die Bezirksſparkaſſe Groß⸗Gerau leiſtet zu den Koſten der Realſchule einen Beitrag in Geſtalt von 8 Freiſtellen. Etwa erledigte Freiſtellen werden in den hieſigen Tages⸗ blättern bekannt gemacht. Geſuche nimmt der Vorſtand der Bezirksſparkaſſe entgegen.

Auch die Schule kann eine Anzahl Freiſtellen vergeben. Geſuche, die für dieſe Frei⸗ ſtellen alljährlich erneuert werden müſſen, ſind an die Großh. Direktion der Realſchule zu richten.

Ein Stipendium ſoll nur dann bewilligt werden, wenn gute Befähigung, tüchtiges Streben und tadelfreies Verhalten des Schüle ers den Beſuch der Realſchule wünſchenswert eerſcheinen laſſen.

5) Eindringlichſt weiſen wir darauf hin, daß Schüler, die die Abſchußprüfung beſtanden haben, nicht darauf rechnen können, die Aufnal hmeprüfung in die Klaſſe V des Lehrerjeminar⸗ zu beſtehen, ohne noch beſonders vorbereitet worden zu ſein. Grund: große Verſchiedenheit der Lehrpläne.

6) Ferienordnung für das kommende Schuljahr:

Pfingſtferien: Sonntag, 11. Juni bis Sonntag, 18. Juni. Sommerferien: Donnerstag, 13. Juli Mittwoch, 9. Auguſt. Herbſtferien: Donnerstag, 28. September Mittwoch, 11. Oktober.

Weihnachtsferien: Sonntag, 24. Dezember Sonntag, 7. Jan. 17.

Oſterferien: Sonntag, 1. April 17. Sonntag, 15. April 17.

(Anfangs⸗ und Schlußtag einbegriffen.) Außerdem ſchulfrei: 1. Juni; 25. Auguſt;

16. September.

Dieſe Ferienordnung kann von Schülern, die um Schülerzeitkarten nachſuchen wollen, ohne weiteres in das dazu nötige Formular eingetragen werden. Wir bitten dieſe Scheine möglichſt frühzeitig zur Unterſchrift vorlegen zu wollen.

7) Beſuche bei den Lehrern. Die wiiisrer des Lehrerkollegiums ſind zu Auskunft ſtets bereit, und Beſuche der Eltern werden immer als Zeichen des Intereſſes für die Arbeit der Schule gern empfangen. Es iſt jedoch anzuraten, wenn es irgend möglich iſt, den Beſuch durch den

Schüler zeitig anſagen zu laſſen, insbeſondere dann, wenn Auskunft uber Leiſtungen gewünſcht wird.

8) Briefe und Sendungen jeder Art für die Schule ſind nicht an die Adreſſe des Unter⸗ zeichneten, ſondern an die Großh. Direktion der Realſchule zu richten.

9) Beaufſichtigung der ſchriftlichen Arbeiten. Die Wochentage, an denen Klaſſenarbeiten geſchrieben werden, und die Tage der Rückgabe wurden den Eltern auf den üblichen Formularen mitgeteilt. Im kommenden Schuljahre wird ebenſo verfahren werden.