5) Freiſtellen. Die Bezirksſparkaſſe Groß⸗Gerau leiſtet zu den Koſten der höheren Bürger⸗ ſchule einen jährlichen Beitrag in Geſtalt von 12 Freiſtellen. Die Anzeigen über etwa erledigte Freiſtellen werden in den hieſigen Tagesblättern bekannt gemacht. Ein Stipendium ſoll nur dann bewilligt werden, wenn gute Befähigung, tüchtiges Streben und tadelfreies V h. ALrenn des Schülers den Beſuch der höheren Bürgerſchule wünſchenswert erſcheinen laſſen.
6) Ferienordnung für das kommende Schuljahr.
Pfingſtferien: Sonntag, 11. Mai bis Sonntag, 18. Mai. Sommerferien: Donnerstag, 17. Juli„ Mittwoch, 13. Auguſt.
Herbſtferien: Donnerstag, 2. Oktober„ Mittwoch, 15. Oktober. Weihnachtsfer.: Sonntag, 21. Dezember„Sonntag, 4. Jan. 14. Oſterferien: Sonntag, 5. April 14„ Sonntag. 19. April 14.
Dieſe Ferienordnung kann von Schülern, die um Freifahrtſcheine nachſuchen wollen, ohne weiteres in das dazu nötige Formular eingetragen werden. Wir bitten dieſe Scheine möglichſt frühzeitig zur Unterſchrift vorlegen zu wollen.
7) Beſuche bei den Lehrern. Die Mitglieder des Lehrerkollegiums ſind zu Auskunft ſtets bereit, und Beſuche der Eltern werden immer als Zeichen des Intereſſes für die Arbeit der Schule gern empfangen werden. Es iſt jedoch anzuraten, wenn es irgend möglich iſt, den Beſuch durch
den Schüler zeitig anſagen zu laſſen, insbeſondere dann, wenn Auskunft über Leiſtungen ge⸗
wünſcht wird.
8) Beaufſichtigung der ſchriftlichen Leiſtungen. Die Wochentage, an denen Klaſſenarbeiten geſchrieben werden, und die Tage der Rückgabe wurden den Eltern auf den üblichen Formularen mitgeteilt.
9) Unfallverſicherung. Im abgelaufenen Schuljahre wurde der von der Schule mit dem Allgemeinen Deutſchen Verſicherungsverein zu Stuttgart abgeſchloſſene Vertrag bei 1 ernſtlichen und 2 leichten Unfällen in Anſpruch genommen. Da der Beitrag ſich nur auf 1,50 Mk. beläuft, und Unfälle auf dem Schulwege mit eingeſchloſſen ſind, kann dieſe Verſicherung empfohlen werden.
10) Auswärtigen Schülern iſt verboten, ſich länger als unbedingt nötig in den Warteſälen der Bahnhöfe aufzuhalten. Falls keine Umterkunft in einer Familie zur Verfügung ſteht, haben die Schüler die Zeit zwiſchen Bahnfahrten und Unterricht in dem dazu beſtimmten Raume in der Schule zu verbringen.
11) Vorzeitiger Austritt. Schüler und Schülerinnen, die das Ziel der IIb erreicht haben, beſitzen ein in ſich abgeſchloſſenes Wiſſen, ähnlich dem eines Volksſchülers nach dem 8. Schuljahre, nur bei weitem ausgedehnter. Werden, wie das leider noch vielfach üblich iſt, Schüler und Schülerinnen ohne Rückſicht auf die durchlaufenen Klaſſen nach Abſchluß ihres 8. Schuljahres der Anſtalt entzogen, ſo ſtehen ſie inſofern in ihren Kennmiſſ en hinter einem Volksſchüler zurück, als ſie in manchen Gebieten keine abgeſchloſſenen, in einigen Fächern(Elektrizitätslehre, Lehre von Magnetismus, Schall, Licht, Chemie) berhäupt noch keine Kenntniſſe beſitzen.
Wir richten daher an die Eltern die Mahnung, wenn irgend möglich, ihre Söhne und Töchter, die ſie der höheren Bürgerſchule anvertraut haben, auch bis zur Erreichung des Zieles in der Anſtalt zu belaſſen.
Groß-Gerau, 1. März 1912.
Die Leitung der höheren Bürgerſchule zu Groß⸗Gerau. Profeſſor Dr. Lettermann, Rektor.


