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Berechtigungen.
I. Das Reifezeugnis ist erforderlich:
— SO9 ASG KE g
—— —
13. 14.
15
. zum Studium des Rechts und der Staatswissenschaften; . zum Studium der Medizin.(Teilnahme am Lateinunterricht von O II ab); . zum Studium in der philosophischen Fakultät und zur Zulassung zu den Prüfungen für das Lehramt
an höheren Schulen in allen Fächern und zur Prüfung für Nahrungsmittel-Chemiker; zum Studium an Technischen Hochschulen(Hochbau-, Wasser- und Strassen-, sowie Eisenbahnbau, Maschinenbau, Schiffbau, Elektrotechnik, Chemie u. a.);
. zum Studium des Bergfaches(Berg-, Metall-, Hütten- und Eisenhütten-Ingenieure);
zum Studium des Forstfaches.(Mathematik unbedingt genügend);
. zur Zulassung zur Landwirtschaftslehrerprüfung;
. zum Studium der Tierarzneikunde;
. zum zahnärztlichen Studium.(Teilnahme am Lateinunterricht von O II ab);
. zum Eintritt in den höheren Post- und Telegraphendienst;
. zur Zulassung zur Prüfung für Gewerbeaufsichtsbeamte;
. zum Eintritt in die Offizierlaufbahn in der Armee unter Erlass der Fähnrichsprüfung(Auch bei
genügendem Schulzeugnis nach einjährigem Besuch der Prima darf schon die Fähnrichsprüfung erlassen werden);
zum Eintritt in die Marine-Offizierlaufbann unter Erlass der Seekadettenprüfung.(Eintrittsprüfung in Englisch);
zur Aufnahme in die Handelshochschule in Berlin ohne vorhergehende Lehrzeit;
zur Aufnahme in das Akademische Institut für Kirchenmusik in Berlin.
II. Das Zeugnis für Oberprima ist erforderlich:
. zum Eintritt als Supernumerar bei der Verwaltung der indirekten Steuern;
. zum Eintritt als Zivil-Applikant für das Marine-Intendantur-Sekretariat;
. zum Eintritt als Aspirant für das Verwaltungs-Sekretariat bei den Kaiserlichen Werften;
. zum Eintritt in die Zahlmeisterlaufbahn bei der Marine.(Im Bedürfnisfalle genügt schon das Zeugnis
für Prima);
III. Das Zeugnis für Unterprima ist erforderlich:
8S8Sg
zur Zulassung zur Landmesserprüfung;
. zur Zulassung zur Prüfung als Markscheider bei den Kgl. Bergbehörden;
zur Aufnahme in den Dienst der Reichsbank; zur Zulassung zur Fähnrichsprüfung; zur Zulassung zur Seekadetteneintrittsprüfung(Englisch und Französisch gut);
. zum Eintritt als Apothekerlehrling und Zulassung zur Prüfung als Apotheker.(Ergänzungsprüfung
im Latein für OII eines Realgymnasiums); für die mittlere Intendanturkarriere.
IV. Das Zeugnis für Obersekunda ist erforderlich:
O09 ASOG PSNHgS
. für den einjährig-freiwilligen Militärdienst; . zur Immatrikulation auf 4 Semester an den Universitäten zum Studium in der philosophischen Fakultät; . zur Zulassung als Hörer an den Technischen Hochschulen und Bergakademien;
zum Studium an der Landwirtschaftlichen Hochschule in Berlin und der Landwirtschaftlichen Akademie in Poppelsdorf;
. zum Besuch der höheren Maschinenbau- und Hüttenschulen;
zum Besuch der Akademischen Hochschule für die bildenden Künste in Berlin;
. zum Besuch der Akademischen Hochschule für Musik in Berlin;
. zur Aufnahme in die Akademie zu Posen;
. zur Aufnahme in die Handelshochschule zu Berlin nach beendeter Lehrzeit;
. zum Besuch der Gärtnerlehranstalt in Dahlem(Ergänzungsprüfung in Latein für Tertia);
. zur Zulassung zur Prüfung als Zeichenlehrer an höheren Schulen;
. zur Zulassung zur Prüfung als Turnlehrer;
. zum Zivilsupernumerariat im Kgl. Eisenbahndienste, bei den Provinzialbehörden(mit Ausnahme der
Verwaltung der indirekten Steuern, Zeugnis für O I), bei der Kgl. Berg-, Hütten- und Salinenverwaltung und bei der Justizverwaltung;
. zur Zulassung als Bausupernumerar bei der allgemeinen Bauverwaltung;
. zur Zulassung als bau- und maschinentechnischer Eisenbahnsekretär oder Eisenbahnbetriebsingenieur; . zur Ausbildung als Zahlmeister in der Armee;
. zur Annahme als technischer Sekretariatsaspirant der Kaiserlichen Marine;
. zur Marine-Ingenieurlaufbahn.
V. Das Zeugnis für Untersekunda ist erforderlich:
zum Eintritt als Gehilfe für die mittlere Laufbahn in Post- und Telegraphendienste.
VI. Das Zeugnis für Tertia ist erforderlich:
1. 2.
für die Försterlaufbahn; zur Aufnahme in die unterste Klasse einer Landwirtschaftsschule.
Cottbus, den 31. März 1914. Dr. Suck,
Direktor.


