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Hat ein Schüler eine ansteckende Krankheit überstanden, oder ist jemand in seiner häuslichen Umgebung an einer solchen erkrankt, so hat er eine ärztliche Bescheinigung darüber beizubringen, dass sein Schulbesuch die anderen Schüler nicht gefährdet.
Für alle anderen Versäumnisse ist, wenn sie sich nur auf 1—2 Stunden erstrecken, vorher die Erlaubnis des Ordinarius, wenn sie eine längere Zeit erfordern, diejenige des Direktors einzuholen.
c) Kein Schüler darf sich früher als zehn Minuten vor Beginn des Unterrichts vor dem Schulhause oder in den Schulräumen einfinden.
d) Zur Wahl oder zum Wechsel der Pension, ebenso zum Privatunterricht ist die vorherige Genehmigung des Direktors erforderlich, und jeder Wohnungs- wechsel ist dem Ordinarius sofort anzuzeigen.
2. Das neue Schuljahr beginnt Donnerstag, den 27. April 1905, für die Realschule um 8, für die Vorschule um 10 Uhr.
3. Die Anmeldung eines Schülers hat durch den Vater oder dessen berechtigten Ver- treter persönlich oder schriftlich zu erfolgen. Dabei sind einzureichen:
a) ein Tauf- bezw. Geburtsschein; b) ein Impfschein bezw. Wiederimpfschein;
c) falls der Schüler bereits Unterricht genossen hat, ein Abgangszeugnis der bisher besuchten Schule oder ein beglaubigtes Zeugnis über die private Vorbildung und das bisherige Betragen.
4. Die Aufnahme-Prüfung ist Mittwoch, den 12. Apri!, vormittags 9 Uhr im Schul- gebäude, Zimmer No. 8. Die zu prüfenden Schüler haben Feder und Papier mitzubringen.
5. Das geeignetste Alter zum Eintritt in die Hauptanstalt ist das 10. Lebensjahr. Die Auf- nahme in die VI. erfolgt im allgemeinen nicht vor dem vollendeten 9. Lebensjahre und findet in der Regel nicht mehr statt, wenn die Schüler 12 Jahre und älter sind. Diesen ist anzuraten, sich durch Privatunterricht, besonders im Französischen, diejenigen Kenntnisse anzueignen, die zum Eintritt in die dem Alter entsprechende höhere Klasse erforderlich sind.
Zum Eintritt in die Sexta wird verlangt die Fähigkeit, ein Diktat in deutscher und lateinischer Schrift deutlich, reinlich, mässig schnell und ohne Fehler niederzuschreiben; Uebung im fliessenden, sinngemässen Lesen; die Unterscheidung von Substantiv, Adjektiv und Verb; die Kenntnis von Subjekt, Prädikat, Objekt, Deklination, Konjugation und Komparation; Sicher- heit in den vier Grundrechnungsarten mit benannten und unbenannten ganzen Zahlen im Zahlenraume von 1— 10000 und Gewandtheit im Kopfrechnen im Kreise 1— 1000.
Die beste zweckmässigste Vorbereitung für die Hauptanstalt wie für jede andere höhere Schule gewährt unsere Vorschule in 3 Klassen vom vollendeten 6. jahre an. Von der hiesigen Mittelschule können Knaben in die Vorschule überhaupt nicht eintreten, weil die Ziele der Klassen 8 und 7 der Mittelschule hinter den Pensen der Vorschulklassen 3 und 2 zurückbleiben.
Hieraus schon geht hervor, dass, wenn auch in der 6. Klasse der Mittelschule im ganzen das Ziel unserer 1. Vorschulklasse erstrebt wird, die Leistungen der Schüler am Ende des dritten Schuljahres nicht völlig gleich sein können. Deshalb kann nur ganz besonders gut befähigten Schülern, die mit unter den ersten in die 5. Klasse der Mittelschule versetzt sind, zum Eintritt in die Sexta der Realschule geraten werden. Leichter wird im allgemeinen der Uebergang der in die 1. Mittelschulklasse versetzten Knaben werden, die in unserer Tertia ohne besondere Schwierigkeiten mit fortschreiten können, wenn Begabung und Fleiss zu- sammentreffen.
6. Das Schulgeld ist in der Vorschule 60 ℳ, in den Klassen VI—IV 94 ℳ, in den Klassen III— I 106 ℳ, nebst einem Zuschlag für auswärtige Schüler. Er beträgt 12 ℳ, wenn die Knaben in der Stadt in Pension sind, Ssonst 24 ℳ.
Schüler, die nicht spätestens bis zum letzten Ferientage schriftlich bei dem Direktor abgemeldet sind, bleiben für das neue Vierteljahr schulgeldpflichtig.


