Jahrgang 
1903
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als zwei Wochentagen für die katholischen Schüler obligatorische Schulmessen eingerichtet werden sollen, und dass die Schule einen Zwang zum Empfange der Sakramente sowie zur Teilnahme an Prozessionen nicht ausübt.

Die Bildung von Schülervereinen mit religiösen Zwecken ist fortan mit Genehmigung des Königlichen Provinzial-Schul-Kollegiums zulässig. Die Genehmigung darf indess nicht allgemein, sondern nur für den einzelnen Fall unter Würdigung der bei der be- treffenden Anstalt bestehenden Verhältnisse und stets nur widerruflich und bezüglich der Marianischen Kongregation nur unter der Bedingung erteilt werden, dass die Leitung des Vereins dem KReligionslehrer der Anstalt übertragen wird. Es ist dabei sorgfaltig zu prüfen, ob durch die Zulassung des Vereins der Schule oder den Schülern ein Nachteil erwachsen kann, und ob die Satzung auch nach dieser Richtung hin völlig unbedenklich ist. Genehmigte Schülervereine unterliegen der Beaufsichtigung durch den Direktor, dem es vor allem obliegt zu verhüten, dass Schüler unmittelbar oder mittelbar zur Teilnahme an solchen Vereinen genôtigt werden, und darüber zu wachen, dass das gute Einvernehmen zwischen den Schülern und das friedliche Verhältnis zwischen den Konfessionen keinen

Schaden leidet. 5 Auf die Teilnahme von Schülern an ausserhalb der Schule bestehenden Vereinen mit religiösen Zwecken finden die Bestimmungen in Absatz 2 entsprechende Anwendung.

III. Statistische Mitteilungen. A. Frequenz-Tabelle für das Schuljahr 1903.

A Realschule. B. Vorschule. ſ 8a. 8a. IA IB. IA4 IIB IIIA IIIB. IVA TVB. 74 V3. VI4 VIB 1. 2. ·3

1. Bestand am 1. Februar 1903 18 13 26 23 32 V 30 30 40 33 32 28 30 344 40 46 44 130 2. Abgang bis Schluss des Winterhalb-

jahres........... 12 13 22 18 28 22 30 33 27 28 23 25 33 44 43

3a. Zugang durchVersetzungzuOstern 1903 14 21. 24 19 26 28 23 25 22 25 43 43

3b. Zugang durch Aufnahme zu Ostern 190 1 1 1 4 1 5 1 28 290 4 2 34 4. Bestand am Anfang des Sommerhalb-

jahres 21 22 28 25 34 36 32 33 33 30 33 33 360 54 47 35 136

5. Zugang im Sommerhalbjahr. 11- 1 11 2 2 /

6. Abgang im Sommerhalbjahr. 4 1 2, 5 2 2 1 3 1

7. Zugang durch Aufnahme Michaelis 2 3 1-- 4 1 /[ 8. Bestand am Anfang des Winterhalb-

jahres............ 17 21 26 24 30 34 30 34 32 33 34 31[346 · 60 47 37 144

9. Zugang im Winterhalbjahr 1 1- O 1 2---

10. Abgang im Winterhalbjahr.-ä3 1 1= 1 1 1 1

11. Bestand am 1. Februar 1004 17 21 27 24 30 33 30 33 32 33 33 33 346 60 46 37 143

12. Durchschnittsalter am 1. Februar 1904 17 16,2 15,4 15,6 14,2 14 12,9 13,2 11,9 11,9 10,5 /10,8 9,4 8,3 7,2