Jahrgang 
1894
Einzelbild herunterladen

14

B) Vorschule.

1. Vorschulklasse. 2. Vorschulklasse. 3. Vorschulklasse. a. a. b. a. b. jai Zahn-Giebe, Bibl. Historien. Relldlon. Brandenb. Schulgesangbuch. Wio in 1. Paulsiek, Deutsches Lesebuch Paulsiek, Deutsches Lesebuch

Deutsch für Vorschulen höherer für Vorschulen höherer Fibel von Wichmann und

. Lehranstalten. 2. Abt. Lehranstalten. 1. Abt. Lampe, Ausgabe B.

(Septima).(Octava).

Rewhnen Böhme, Uebungsbuch im Böhme, Uebungsbuch im

Rechnen. N. 8. Rechnen. N. 7.

II. Verfügungen der Behörden. (Von allgemeinerem Interesse.)

8. März 1893. Das Königliche Provinzial-Schul-Kollegium genehmigt den für die zu er- richtende Sekunda ausgearbeiteten Lehrplan.

30. Mai 1893. Der Magistrat teilt mit, dass das K. Provinzial-Schul-Kollegium durch Verfügung vom 26. Mai 1893 No. 6558 die nachstehenden für die Realschule beantragten Schulgeldsätze genehmigt hat: für die Vorschule 13 Mark vierteljährlich, für die Klassen Sexta, Quinta, Quarta 18 Mark vierteljährlich, für die Klassen Tertia, Secunda, Prima 20 Mark vierteljährlich.

6. Juli 1893. Das Königliche Provinzial-Schul-Kollegium teilt mit, dass der Herr Minister unter dem 28. Juni 1893 U. II. 1792 die Aufsichtsbehörde ermächtigt hat, die Anträge auf Einführung von Büchern an solchen höheren Schulen, an denen die Verfasser als Lehrer angestellt sind, so lange abzuweisen, bis ein Antrag auf Einführung von einer anderen Schule als Beweis der auch anderwärts anerkannten Brauchbarkeit für den Unter- richt eingeht. Die Direktoren werden aufgefordert, bei ihren Vorschlägen für neue Bücher sich entweder so viel als möglich innerhalb des Kreises der bereits genehmigten zu halten, oder sich mit anderen Direktoren in Einvernehmen zu setzen, damit die Zahl der Lehr- bücher thunlichst eingeschränkt und namentlich die der nur an einzelnen Schulen ge- brauchten verringert werde.

28. Juli 1893. Das Königliche Provinzial-Schul-Kollegium veranlasst auf Anweisung des Herrn Ministers die Direktoren, dafür Sorge zu tragen, dass der auf das zulässig niedrigste Mass zu beschränkende Wechsel der Lehrbücher zeitig genug vorbereitet und bekannt ge- macht werde.

22. Oktober 1893. Das Königliche Provinzial-Schul-Kollegium wird durch Verfügung des Herrn Ministers vom 7. Oktober 1893(U. II. 1884) ermächtigt, die öffentlichen Prüfungen mit Schluss dieses Schuljahres an allen den höheren Schulen in Wegfall zu bringen, an denen nicht die Beibehaltung der alten Einrichtung von den betreffenden Patronaten aus- drücklich gewünscht wird.

1. November 1893. Das Königliche Provinzial-Schul-Kollegium genehmigt die Einführung der nachstehenden Lehrbücher:

1. August, Vollständige logarithmische und trigonometrische Tafeln. Leipzig, Veit und Comp.

2. Lieber und von Lühmann, Leitfaden der Mathematik. 3. Teil: Trigonometrie, Stereo- metrie etc. Berlin, Simion.

3. Ohmann, Leitfaden für den Unterricht in der Mineralogie und Chemie.

12. Dezember 1893. Das Königliche Provinzial-Schul-Kollegium bringt die von dem Herrn Minister getroffenen Anordnungen über die Verwaltung von Nebenämtern und Erteilung von Privatunterricht zur Kenntnis. Aus denselben möge an dieser Stelle hervorgehoben werden, dass für die Erteilung von Privatunterricht oder Nachhilfe an Schüler der eigenen Anstalt die Genehmigung des Direktors erforderlich ist.