Jahrgang 
1894
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I. Allgemeine Lehrverfassung der Schule.

Die Realschule(Höhere Bürgerschule) umfasst zur Zeit ausser der dreistufigen Vorschule mit 6 Klassen die Klassenstufen Sexta, Quinta, Quarta, Tertia und Secunda. Zum Ostertermine dieses Jahres wird durch Errichtung der Klassenstufe Prima der vollständige Ausbau der Schule erfolgen. Ostern 1895 wird die erste Reifeprüfung abgehalten werden.

1. Uebersicht über die Verteilung der Unterrichtsstunden auf die einzelnen Fächer.

4) Realschule.

Lehrfcher Ter ſener Wie iin Vin ſRhn ſenfüre Religiooeo. 3 2 2 2 2 2 13 Deutsch und Geschichtserzihlungen. 7 6 4 1 5 5 5 4 3 28 Französiseh............ 6 6 6 5 4 4 31 Englisehn............. 5 4 4 13 Gesehichte............ 2 2 2 2 8 Geoegraphie........... 2 2 2 2 1 2 11 Rechnen und Mathematik..... 4 4 5 5 5 5 28 Naturbeschreibung......... 2 2 2 2 9 10 Naturlellre............ 3 5 8 Schreiben............ 2 2 2 Freihandzeichnen......... 2 2 2 2 2 10 Lausammen 25 25 28 30 29 29 166

B) Vorschule.

Lehrfächer. L-85 3 Lr Sei Lsde 1. Zusammen. Religion 3 3 3 9 Deutseh............... 4. 8 7 7 22 Sehreibe 3 3 6 Rechnhenen 6 6 5 17 Teimatkundo.... 1 1 Sinenn 1 1 1 3 Turneena 2 2 Zusammen............ 18 20 22 60

Bemerkungen: Zu diesen Stunden treten in der Realschule ferner als allgemein verbindlich hinzu je 3 Stunden Turnen in VI I und je 2 Stunden Singen in IV und V. Befreiungen vom Turnen finden nur auf Grund ärztlicher Zeugnisse und in der Regel nur auf ein halbes Jahr statt.

Die für das Singen beanlagten Schüler sind, Einzelbefreiungen auf Grund ärztlicher Zeugnisse wie in VI und V vorbehalten, auch von IV I zur Teilnahme an dem Chorsingen verpflichtet. Ausserdem wird als wahlfreies Fach das Linearzeichnen von III I in je 2 Stunden gelehrt.