Jahrgang 
1828
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Es iſt die eigne Schuld der Aeltern, die hierin gewiſſenlos ſind, wenn ihre

Kinder bei Verſetzungen in der Claſſe zurückbleiben.

b) Sollte ein Schüler durch Krankheit oder ſonſt einen dringenden Grund von dem Unterrichte abgehalten werden, ſo iſt dem Director eine ſchriftliche Anfrage mit Angabe des Grundes der Schulverſäͤumniß zu überbringen. Nichtige Gründe werden nicht angenommen, und das Geſuch wird abgewieſen.

c) Kleine Reiſen des Sonnabends und Sonntags erfordern nicht nur keine Verſäumniß einer Lehrſtunde, ſondern auch die Einwilligung der Lehrer. Zu dieſer wird die Ein⸗ willigung der Aeltern und die Zufriedenheit der Lehrer mit dem Betragen des Schülers während der Woche verlangt. Auf keinen Fall dürfen dieſe Reiſen zu oft kommen, weil ſie den Privatfleiß ſtören..

d) Reiſen außer den Ferien ſind im Allgemeinen unterſagt; nur höchſt wichtige Ur⸗ ſachen können eine Ausnahme von dieſem Geſetze begründen. Nichtige Gründe werden nicht angenommen.

e) Wird indeſſen eine ſolche Reiſe geſtattet, ſo hat ſich der Zurückkehrende vor dem Beſuche

der Schule bei dem Director und ſofert bei ſeinen übrigen Lehrern zu melden. f) Ver dem Schluſſe der Lehrſtunden iſt keinem in die Ferien zu reiſen, und nach dem

Schluſſe der Ferien keinem in den Ferien zu bleiben geſtattet. Nur Krankheit oder ähnliche dringende Umſtände entſchuldigen ein Verſpäten. Jedoch iſt in

dieſem Falle dem Director davon Nachricht zu ertheilen, und im Falle einer Krank.

heit mit Beilegung eines ärztlichen Zeugniſſes.

B. Chronik der Ryſtalt. Das neue Schuljahr wurde am 163. October v. J. nach den gewöhnlichen Herbſt⸗ ferien mit der Einführung des zum evangeliſchen Nalenionglehter beſtellten Oberpfarrers Nebe und des Candidaten des höhern Schulamts Friedrich Spieß, der am hieſigen Gymna⸗

ſium das vorſchriftmäßige Probejahr abzuhalten beſchloſſen hatte, und zugleich mit der Auf⸗

nahme der neueingetretenen Schüler im großen Saale eröffnet. Wie wir uns Glück zu wüinſchen Urſache hatten, den geſammten evangeliſchen Religionsunterricht der gewandten Lehr⸗ thätigkeit Eines Mannes anvertraut zu ſehen, ſo erfreulich mußte es für uns ſeyn, daß ein