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„Ordn.: die Formenlehre und die Genusregeln.— Im Sommer mit der 1. Ordn.: Vorüb. p. 36— 83. u. mit der
Ordn.: Vorüb. p. 5— 38. Dazu die Beisp. aus Bröder. Oberl. Steger. 2. Teutsch. 5 St. Grammatik nach Heinsius; Lesen; Aufsätze.
phie u. Declamation. Oberl. Graff. 9a Religion. 2 St. Das Ev. Lucae u.
hehf. Nebe. 1 4 St. bis zur Regel de Tri in Brüchen incl. Oberl. Lambert.
4. Rechnen. 5. Geschichte. 3 St. Gesch. der Griechen; der Römer bis 146 vor Chr. Der Or dinarius. 6. Geographie. 2 St. Die wichtigsten Flüsse der Erde; Länder und Staaten Europa's nebst ihren
Puptstädten. Derselbe. 7. Naturbeschreibung. 2 St. Mineralogie; Botanik. Derselbe.
8. Schönschreiben. 4 St. Schreibl. Zisseler.
Der Ordinarius.— 2 St. Ortho-
die Apostelgeschichte durchgegangen. Krummacher's Katechismus.
Religion für die katholischen Schüler. Der katholische Stadtpfarrer Wolf. Die confirmirten Selüler erhalten den Unterricht im Gymnasium in 2 besondern Stunden, die kleinern in der Stadtschule. Zeichnen in 4 Abtheilungen, jede zu 2 Stunden. Zeichenlehrer Deiker.
singen in 4 Abtheilungen, jede zu 2 Stunden. Cantor Franke. 4 Im nächsten Schuljahre wird auch in der französisc hen Sprache Unterricht ertheilt werden.
II.
Verordnungen unserer hohen Behörden,
insofern ihr Inhalt von allgemeinerem Interesse ist.
Königl. Ministerialrescript fordert die Direction des hiesigen Gymnasium n Giessen wegen Verbindungsunfugs Relegirten ihren Aufenthalt in Wetzlar nehmen möchten, solche sofort dem Königl. Schulcollegium anzuzeigen, und übrigens darauf zu halten, dass sie auser allem Verhältniss zu der Anstalt bleiben.— Denselben Gegenstand betrifft ein unterm 19. Sept. vom König! Schulcollegium mitgetheiltes Ministerialrescript vom 6. Sept., in welchem den Directoren sämmtlicher Gymnasien der Prorinz aufgegeben wird,„die zur Universität abgehenden Gymnasiasten ernstlichst und nachdrücklichst vor
jeder geheimen Verbindung und insonderheit vor der Burschenschaft zu warnen, sie mit den n derselben bekannt zu machen und sie zu belehren, dass diese
gesetelichen Strafen und Folgen der Theilnahme a gesetelichen Strafen, zu welchen auch die Unfähigkeit zu jedem öffentlichen Amte gehört, auch in Ansehung des im Auslande erfolgten Beitritts zu jenen Verbindungen eintreten, und dass des Königs Majestät erklärt haben,
dass dagegen weiter keine Begnadigung eintreten solle.“ Generalmajor Rühle von Lilienstern, besonders für den Schul-
2. Vom 4. September. Die neuen vom
zebrauch, herausgegebenen Karten werden empfohlen. 3. Vom 10. November. Nach einer von dem Herrn Bischof von Trier getroffenen Anordnung soll kein
Studiosus der Theologie zu den philosophischen und theologischen Vorlesungen an dem Priestersemi- nar in Trier zugelassen werden, welcher nicht wenigstens das Zeugniss der Reife mit No. II. bei dem Abgange vom Gymnasium erhalten hat.(Vergl. das unter No. 15. im vorjährigen Programme mitgetheilte
Rescript. 2 Vom 3. Januar 1829. Wiederholte Einschärfung unnachsichtlicher Strenge bei den Ver- setzungen in höhere Classen; namentlich sollen in die zwei obern Classen nur solche Jünglinge aufgenom- men werden, welche für die höhern Studien Beruf und Fähigkeiten haben.. 5
5. Vom 15. Januar. Mittheilung einer Verfügung des Königl. Ministerium, den Unterricht in der griechi-
schen Sprache betreffend.
1. Vom 29. August 1828. Ein aut, wenn Individuen von den unlängst i
6. Vom 5. Junius. Eine angemessene und gleichmässige Vertheilung der häuslichen Arbeiten der Schüler wid den Gymnasien empfohlen, so dass auf der einen Seite die studirende Jugend frühzeitig an angestrengten und stetigen Fleiss und eine geregelte Thätigkeit gewöhnt, auf der andern Seite aber auch die an dieselbe zu machenden Anforderungen nicht überspannt, sondern vielmehr dem jedesmaligen Standpuncte der einzelnen Bil-
dungsstufen angepasst werden. 7. Vom 6. Junius. Der Directer soll berichten, i
W Ler teutschen Sprache bisher ertheilt, und ob und welc mündlichen Ausdruck und in eignen freien Vorträgen zu üben.
n welcher Art und mit welchem Erfolge der Unterricht he Einrichtungen getroffen worden, um die Schüler im


