Jahrgang 
1852
Einzelbild herunterladen

22

B. Wiſſenſchaften: 12 St. w. I. Religionslehre: 2 St. a) Für die evangel. Schüler der vereinigten Claſſe: 1) Katechismus(von Krummacher): die Glaubenslehre bis zu den Sakramenten, mit Aus⸗ wendiglernen der wichtigſten Bibelſprüche. 2) Bibliſche Geſchichte des alten Teſtamentes bis zur Zerſtörung von Jeruſalem(nach Zahn). Herr. b) Für die kathol. Schüler der vereinigten Claſſe: ſiehe Tertia. II Geſchichte: 1 St. Biographien aus der Geſchichte der Römer bis J. Cäſar. Herr. III. Geo⸗ graphie: 3 St. Meere, Inſeln, Gebirge, Flüſſe und außerdeutſche Länder und Staaten Europas(nach des LehrersAbriß). Herr. IV. Mathematik: 4 St. Rechnen mit benannten ganzen Zahlen. Rechnen mit benannten gebrochenen Zahlen. Regeldetri in ganzen und gebrochenen Zahlen. Im iſten Quartal(bei getrennten Abtheilungen) Elſermann und Bermann; ſeit Neujahr(beide Abtheilungen vereinigt) Elſer⸗ mann. V. Naturgeſchichte: 2 St. Zoologie: die merkwürdigſten Fiſche, Lurche und Vögel. Im 1ſten Quartal Bermann, ſeit Neujahr Herr.

II. Fertigkeiten.

1. Schönſchreiben: 4 Stunden w. 1) Quarta: 1 St. Die deutſche und lateiniſche Schrift, nach Bollenberg's Vorſchriften; die griechiſche, nach Anleitung des Lehrers. Monatliche Probeſchriften. Rüttger. 2) Vereinigte Quinta und Sexta: 3 St. Deutſche und lateiniſche Buchſtaben, nach kalligraphiſcher Folge; Zuſammenſetzung derſelben zu Wörtern und Sätzen. Monatliche Probeſchriften. Rüttger.

2. Singen: 4 St. w. in zwei Hauptabtheilungen(für Anfänger und für Geübtere, nach Stim⸗ men geordnet, mit je 2 St. w.). Siehe die Programme des J. 1847(S. 7) und 1851(S. 22). Cantor Franke.

3. Zeichnen: 6 St. w. in drei Abtheilungen(mit je 2 St. w.). Siehe Programm 1845. S. 12. und 1851. S. 22. Rüttger.

4. Turnen: Die Uebungen haben, mit Genehmigung des Königlichen Provinzial⸗Schul⸗Collegiums, unter der techniſchen Leitung des Feldwebels Thrun von dem Königlichen Sten Jäger⸗Bataillon hieſelbſt, nach vorheriger Einübung der Vorturner und Einrichtung der einzelnen Riegen, ſeit dem 25. Mai Dienſtag und Freitag Abends zwiſchen 6 und 8 Uhr, in Gegenwart eines Lehrers der Anſtalt, ſtattgefunden.

Auch hat das Gymnaſium mit Vergnügen die Gelegenheit wahrgenommen, an der neu eingerichteten Schwimm⸗ und Badeanſtalt des Königlichen Sten Jäger⸗Bataillons die Schüler, deren Angehörigen es wünſch⸗ ten, vom 7. Juni an ſich betheiligen zu laſſen.

B. Verordnungen.

Durch das Königliche Provinzial⸗Schul⸗Collegium ſind der Direction nachſtehende Verfügungen zuge⸗ gangen.

1. Mittheilung, daß des Königs Majeſtät mittelſt Allerhöchſter Ordre vom 4. Auguſt geruht haben, dem Oberlehrer Dr. Fritſch eine perſönliche Zulage vonEinhundert Thalern jährlich zu bewilligen. Coblenz, den 4. September 1851.

2. Erinnerung an die Verordnung des Königlichen Miniſteriums des Innern und der Polizei vom 8. April 1825, durch welche den Beſitzern und Vorſtehern von Leihbibliotheken unbedingt unterſagt iſt, Bücher