Jahrgang 
1846
Einzelbild herunterladen

9⏑

ſind, können nach§. 39 während ihres Beſuches der Univerſität die Maturitäts⸗Pruͤfung nur einmal, aber nicht öfter, wiederholen.

4) Alle, welche die Univerſität beziehen, und bei derſelben Vorleſungen hören, ohne Zuvor ſich einer Maturitäts⸗Prüfung unterworfen zu haben, ſpäter aber ſich ein Zeugniß der Reife erwerben wollen, können unter allen Umſtänden nur zweimal, aber nicht öfter, zur Prüfung pro maturitate zugelaſſen werden. Inſofern dieſelben nach den in§. 36 enthaltenen Beſtimmungen bei der philoſophiſchen Facultät inſcribirt ſind und darüber, daß ſie eine Anſtellung im eigentlich gelehrten Staats⸗ und Kirchendienſt nicht beabſichtigen, eine ſchriftliche Erklärung abgegeben haben, können dieſelben zur Prüfung pro maturitate, durch welche ſie der abgegebenen Erklärung ungeachtet zur Anſtellung im eigentlich gelehrten Staats⸗ und Kirchendienſte ſich die Bahn cröffnen könnten, nur mit Genehmigung des Miniſteriums der geiſtlichen Unterrichts⸗ und Medicinal⸗Angelegenheiten zugelaſſen werden, welche ſowohl der betreffenden Prüfungs⸗Comiſſion, als auch ſpäter bei der Immatriculation als maturi und dem damit verknüpften Beginn eines academiſchen Trienniums, resp. Quadrienniums, vorzulegen iſt.

Zweiter Abſchnitt. Chronik der Anſtcklt.

Das verfloſſene Schuljahr wurde am 6. October 1845 Morgens 8 Uhr in üblicher Weiſe eröffnet und ohne weſentliche Störungen während der beiden Seneſireneſe ſeinem regelmäßigen Abſchluſſe zugeführt.

Die Feier des Geburtstages Sr. Majeſtät des Königs wurde am 15. October Morgens 10 Uhr, unter Betheiligung eines zahlreichen Publicums, in der Aula der An⸗ ſtalt öffentlich begangen. Choralgeſang und Gebet, geſprochen von dem Religionslehrer Profeſſor Dr. Schirlitz, leiteten die Feier ein. Darauf folgten einzelne der Tagesfeier ent⸗ ſprechende Vorträge von Seiten der Schüler in nachſtehender Ordnung: Auguſt Wendel⸗ ſtadt, Primaner: Grundzüge der inneren und äußeren Entwickelung des Preußiſchen Staa⸗ tes ſeit Friedrich dem Großen bis auf die Gegenwart(Eigene Arbeit); Carl Göth, Unter⸗

2