Jahrgang 
1845
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Verordnungen des Königlichen Hochlöblichen Rheiniſchen Provinzial⸗Schul⸗Collegiums.

1) Mittheilung der unter dem 4. Februar d. J. von des Königs Majeſtät Allerhöchſt genehmigten Beſtimmungen über die zukünftige Ergänzung der Officiere des ſtehenden Heeres im Frieden und die militairiſche Ausbildung der Officier⸗ Aſpiranten:

Es muß nach denſelben derjenige, welcher in Zukunft mit Ausſicht auf Beförderung zum Officier in das Heer eintreten will, bei genügender körperlicher Entwicklung mindeſtens 16 ½ Jahr alt und vollſtändig geſund ſeyn, und ſich die Kenntniſſe eines Secundaners auf einem Gymnaſium oder anderweitig, und zwar die vollſtändige Reife für Prima erworben, auch ſeinen Körper durch entſprechende Leibesübungen, beſonders Schwimmen, inſoweit dies die Verhältniſſe erlaubten, geſtärkt haben.

Bei der Anmeldung zum Eintritt in einen Truppentheil muß der Aſpirant außer einem Taufſchein und dem Zeugniß eines Königlichen Militair⸗Oberarztes über ſeine körperliche Befähigung ein Abgangszeugniß der beſuchten öffentlichen Lehranſtalt oder der gehabten Privatlehrer beibringen, welches ſeine gute Führung darthut, und ſich über Anlagen und Fleiß, ſowie möglichſt genau über den in den einzelnen Disciplinen erhaltenen Unterricht nach Umfang, Dauer und Erfolg, und endlich darüber ausſpricht, ob der Aſpirant muntern und aufgeweckten Geiſtes iſt.

Hierauf hat der Aſpirant ſich zur Eintrittsprüfung bei der Portepee⸗Fähnrichs⸗Examinations⸗Commiſſion in dem Diviſions⸗Stabsquartier des Truppentheils zu melden, bei welchem er einzutreten wünſcht.

Es finden jährlich 4 Termine für die Eintritts⸗Prüfungen ſtatt, und zwar in den erſten Tagen der Monate Januar, April, Juli und October.

Bei der Eintrittsprüfung werden folgende Schulkenntniſſe und Fertigkeiten gefordert:

a) In der deutſchen Sprache eine gute leſerliche Handſchrift, ein geordneter Styl, ohne orthographiſche und grammatiſche Fehler, Gewandtheit im ſchriftlichen Aufſatz, ſowie im mündlichen Vortrage, Nachweis einiger Kenntniß der deut⸗ ſchen Literatur.

b) In der lateiniſchen Sprache das geläufige Verſtehen der lateiniſchen Proſaiker, welche nach dem Lectionsplan in der Secunda eines Preußiſchen Gymnaſti geleſen werden. Uebung im ſchriftlichen Uebertragen aus dem Lateiniſchen in das Deutſche, und grammatikaliſches Analyſiren einzelner Stellen.

c) In der franzöſiſchen Sprache geläufiges Leſen und Ueberſetzen aus dem Deutſchen in das Franzöſiſche, und umge⸗ kehrt; grammatikaliſch⸗etymologiſches Analyſiren franzöſiſcher Sätze und Kenntniß der Syntax.

d) In der Mathematik.

aa) Arithmetik. Fertigkeit in den gewöhnlichen Rechnungsarten, im Ausziehen der Quadratwurzeln aus ganzen Zahlen und Brüchen, ſowie der Proportionen und ihrer Anwendung bis einſchließlich der Geſellſchafts⸗ und zuſammen⸗ geſetzten Proportions⸗Rechnung; ferner die Lehre von den Potenzen und Wurzeln mit ganzen und gebrochenen, poſitiven und negativen Erponenten, die Gleichungen der erſten beiden Grade mit einer und mit mehreren unbe⸗ kannten Größen, die Logarithmen, Elemente der logarithmiſchen Gleichungen, die arithmetiſchen und geometriſchen Progreſſionen und Uebung in der Anwendung dieſer verſchiedenen Lehren.

bb) Die geſammte ebene Elementar⸗Geometrie, nebſt Berechnung der gradlinigen Figuren und des Kreiſes, Ver⸗ wandlungen und Theilungen der Figuren; einfache Anwendung der Algebra auf die Geometrie.

cc) Ebene Trigonometrie. Die trigonometriſchen Functionen und ihre Logarithmen, Gebrauch der trigonometriſchen Tafeln, Berechnung der einzelnen Dreieckſtücke, der regulairen Polygone und der Kreis⸗Segmente.

Bei der vorzugsweiſen Wichtigkeit dieſer Disciplin für die Officiere der Artillerie und des Ingenieur⸗Corps ſind die an die Aſpiranten dieſer beiden Waffen in der Mathematik zu machenden Anforderungen zwar nicht ertenſiv, doch intenſiv, durch die Forderung eines höheren Prädikats der Leiſtungen angemeſſen zu ſteigern.

e) In der Geographie. Die Haupt⸗Grundzüge der mathematiſchen und phyſiſchen Geographie, die Kenntniß unſeres

Sonnenſyſtems, der Bewegungen der Erde und der davon unmittelbar abhängigen Erſcheinungen. Fertigkeit, aus