’stät dem Könige dargebrachtes Lebehoch!,
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bindung zu setzen, wurden die mittelst Allerhöchster Cabinets-Ordre vom 6. Juni 1842 angeordneten Turnübungen im Laufe des Sommer-Semesters den dessfallsigen hö- heren Bestimmungen gemäss(s. v. S. 26 bis 28) zur Ausführung gebracht. Als inter- jmistischer Turnlehrer war der Schützenunterofficier KRornatis Seitens der Rönigli- chen vorgesetzten Schulbehörde unter dem 22. April d. J. betsätigt worden. Die Er- öffnung des Turnplatzes selbst, welcher, in der Nähe der Stadt gelegen, eine zweckmäs- sige Einrichtung erhalten hat, erfolgte am 5. Juni mit einer angemessenen Schulfeier- lichkeit, nachdem bereits vom 4. Mai an einige Vorübungen auf dem Gymnasialhofe Statt gefunden hatten. Die Eröffnungsfeier schloss gleichfalls ein dreifaches Sr. Ma je- Als Uebungszeit waren die Nachmit- tagsstunden des Mittwochs und Sonnabends von 6 bis 8 Uhr ordnungsmässig festge- setzt. Die übrigen Wochentage blieben den Schülern zur Benutzung der bereits im vorigen Jahre eingerichteten Schwimm- und Badeanstalt freigegeben
Am 51. Juli nahm die Direction Veranlassung, das Ereigniss, welches sich um die 8. Morgenstunde des 26. Juli in der Hauptstadt zugetragen hatte, den versammel- ten Schülern aller Classen in Gegenwart des Lehrercollegiums mitzutheilen; darauf, nach einer allgemeinen Ansprache, vor dem Throne Dessen, der allein Schutz und Schirm ist in jeglicher Gefahr und Noth, für die gnädige Bewahrung unseres theuren Rönigs und der allverehrten Landesmutter die Opfer des Dankes niederzulegen und mit den Anfangsversen des 21. Psalmes diese dem engeren Rreise der Schule angehö- rende Lob- und Dankfeier zu beschliessen. Gott segne, Gott erhalte den König!
Zweimal wurden im Laufe des Schuljahres regelmässige Arbiturientenprü- fungen abgehalten. Die erste am 22. März d. J. unter dem Vorsitze des Herrn Su- perintendenten Schmidtborn, als Röniglichen Commissarius; die zweite am 27. August unter dem Vorsitze des Röniglichen Regicrungs- und Schulrathes, Herrn Dr. Landfer- mann, aus Coblenz. In der letzteren wurden, der Verfügung des Röniglichen Provin- zial-Schul-Collegiums vom 16. December 1841 gemäss, mehrere Prüfungsgegenstände den Abiturienten entweder ganz oder theilweise erlassen. Ausserdem hat am 10. Mai, gleichfalls unter dem Vorsitze des Herrn Superintendenten Schmidtborn, eine be- sondere Maturitätsprüfung Statt gefunden.
Durch die huldvolle Fürsorge der vorgesetzten Röniglichen Sehulbehörden ist mittelst Zusammenfassung einiger Unterrichtsfächer, welche bisher vereinzelten Lehr- kräften zugewiesen waren, eine vollständige IIülfslehrerstelle an unserem Gymnasium ge-


