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theilten ein Brodgeld an dieselben in ihrem Geschäftsgebäude, und wachten über die wal- dige Aventinische Anhöhe, die zur plebejischen Allmande geworden war, mit dem Rechte des Antrags auf Bestrafung.
Für die Theilnahme, welche endlich die Plebs am Consulate erhalten, wollte sich die Bürgerschaft den Göttern dankbar beweisen, vier Tage sollten die Festspiele dauern. Patricier erboten sich zur Veranstaltung dieses ungewöhnlichen ins Groſse gehenden Unter- nehmens, sie erkannten darin ein Mittel das Ansehen der plebejischen Aedilen zu verdun- keln. Die Bürgerschaft ging darauf ein und wählte zwei Männer aus den ersten Geschlech- tern. So entstand die curulische AHedilitas;, ihre Wahl, in Centuriatcomitien vozollgen, lei- tete ein Consul; nur wenn beide verhindert waren, durfte ein zeitiger Aedilis plebis ihre Stelle vertreten. Jene Spiele waren mit kriegerischen Uebungen verbunden, zu deren Er- öffnung der Consul immer das Zeichen gab, und von dem Consul ist dieses Amt auf sei- nen Stellvertreter, den Prätor, und den Dictator übergegangen; alle Anschaffungen und po- lizeiliche Aufsicht bei diesen Spielen walen Sache der curulischen Aedilen. Indessen sowie bei dem Geschäftskreise der plebejischen Aedilen, so ging es auch mit dem der curulischen, allmählig wurden sie für die staatsbürgerliche Gemeine dasselbe, was die nicht-curulischen für die besontdere plebejische geworden: religionsthümliche, sittenrechtliche und gewerbliche Dinge gehörten zu ihrer Beaufsichtigung.
Die Strafgelder, welche die Aedilen beiderlei Ranges einzogen, standen zu ihrer Ver- fügung und wurden auf Spiele, Erbauung neuer Tempel, Verschönerungeh der Tempel und anderer öffentlicher Gebäude und Kunstwerke verwendet, woraus ihre Verbindlichkeit ent- stand, in Beziehung auf Kunst und Geschmack eine gewisse Aufsicht über die öffentlichen Gebäude zu führen.
XIII. Dictatur. Magister equitum.
Der Dictator(Magister populi), in der Zeit der Noth und Gefahr gewählt, war mit unbeschränkter Machtfülle ausgerüstet, keinem verantwortlich. Der Senat mit den Tribunen ernannte ihn, die Kundmachung übernahmen die Consuln, entweder gemeinschaftlich oder derjenige von beiden, der durch Vergleich und im äuſsersten Falle durch das Loos dazu gekommen, und war ihre Würde erledigt, so vertrat ihre Stelle ein Interrex. Die Zeit der Dauer der Dictatur war rechtmäſsig sechs Monate; aber die meisten Dictatoren legten ihre Würde, wenn die Gefahr schon früher abgewendet worden, auch früher nieder. Sowie ei- ner der zeitigen Consuln, um die Jahre zu bezeichnen, jährlich am 13ten Sept. unter Feier- lichkeit einen Nagel in die Wand eines bestimmten Tempels einschlug, so hat auch jeder Dictator, um die Zahl der Dictaturen zu merken, an, einer dazu bestimmten Stelle einen Nagel eingeschlagen. Der Consul, welcher diese Ceremonie verrichtete, erhielt den Ehren- Namen Praetor maximus, und keineswegs war der Dictator darunter verstanden, da seine Würde nur selten und immer nur auf kurze Zeit vorkam. gLKo wie der frühere Rex sich einen Tribunus Celerum ernannt hatte, so wählte sich jeder Dictator für mögliche Fälle einen Stellvertreter, den Magister equitum(der aber kei- neswegs seiner eigentlichen Bestimmung nach Oberbefehlshaber der Reiterei war), der seine Würde niederlegte, sobald der Dictator der seinigen entsagte. Die Wahl fiel gewöhnlich auf einen Mann von allgemeinem Ansehen, einen gewesenen Consul oder Consulartribunen,
bis die Plebejer auch hieran Zutritt erhielten. —H——õ—


