und ohne Unfall betrieben, im Ganzen von 52 Schülern(13 aus I, 10 aus II, 4 aus III, 13 aus IV, 13 aus V). Der Unterzeichnete muſs dabei der freundlichen Theilnahme des Dr. Fritsch Erwähnung thun, der gewöhnlich beiwohnte und ihn einigemal vertrat.
II. Verordnungen der hohen Behörden.
I. Vom 29. October 1835. Das Kön. Staatsministerium hat, vorläuſg auf 5 Jahre, verfügt, daſs junge Männer katholischer Confession, die sich für den Priester- dienst vorbereiten, bei der Heeresersatzaushebung bis zum vollendeten 25. Lebensjahre zurückgestellt bleiben sollen; haben sie aber mit Ablauf dieses Lebensjahres die Subdia- conatsweihe noch nicht empfangen, so müssen sie die Militärpflichtigkeit vollstãndig
erfüllen. 2. Vom 15. April 1836. Söhne von Lchrerwittnvem und Pflegsöhne der Gymna-
siallehrer sind nicht, wie die Söhne der Lehrer und der bei den Gymnasien fungirenden Beamten, ohne Rücksicht auf die Zahl der Freischüler und der erhaltenen Censuren zur Freischule berechtigt; jedoch erfordere es die Billigkeit, daſs man sie, unter Beobachtung der gesetzlichen Vorschriften vorzugsweise berücksichtige.
3. Vom 27. July. Mit den Kön. Sächsischen und Kurfürstl. Hessischen Gymna- sien findet hinfort ein Programmentausch Statt.
4. In den Abgangszeugnissen solcher Schüler, die ein Gymnasium verlassen, um ein anderes zu besuchen, ist ausdrücklich nicht nur die Classe(und resp. Classenabthei- lung), in der sie gesessen, zu bemerken, sondern auch, ob sie für ascensionsfähig erkannt worden. Ist letzteres nicht, so ist der betreffende Schüler an der neugewählten Anstalt auch in keine höhere Classe oder Classenabtheilung zu setzen.
Noch werde hier bemerkt, daſs nach geschehener Mittheilung des Kön. Provin- cial-Schulcollegium die Oberlchrer Lambert und Dr. Schirlits und der Lehrer Herr
Gehaltszulage erhalten haben.
— III. Chronlk.
Das Gymnasium hat in dem nun zu Ende gehenden Schuljahre, welches am 15. October 1835 in gebräuchlicher Weise eröffnet wurde, zum erstenmal den Todesfall eines seiner Lehrer zu betrauern gehabt. Am 8. Januar d. J. starb der Oberlehrer Karl Au- gust Steger nach mehrjährigem Brustleiden im 43. Jahre seines Alters. Er war zu
Gotha 1793 geboren, wo er auch seine Schulbildung erhielt; vom Jahr 1813—1815 studirte er in Jena Theologie und Philologie. Nachdem er hierauf erst in Wien, dann in Groſsglogau als Hauslehrer, in Berlin als Gouverneur des Cadettencorps gestanden,
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