Jahrgang 
1899
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Denn schliessen wir nun diese Ausführungen mit der Feststellung, dass wir in der II, 7,8 gegebenen Darstellung des durch Pauli Brief bewirkten Verhaltens der Gemeinde gegen den dαmσα alle die Erwartungen erfüllt finden, mit welchen wir von den den Blutschänder betreffen- den Rügen und Forderungen des Apostels in I herkommen, dass dagegen alle der Identifierung beider sich entgegenstellenden Schwierigkeiten in der falschen Gleichung dοακmασ--ksuu,uds ihren Grund haben, so dürfen wir uns wohl befugt erachten, diese letztere nupmebr fallen zu lassen und zu erklären, dass in II 7,8 ff P. die fruchtbare Wirkung seiner Ermahnungen und An- ordnungen von I, 5 copstatiert, dass aber die II, 2, 5 ff. bebhandelte Angelegenheit des εναυνπνπάκο damit nichts zu thun hat. Warum sollte auch P. nicht zwei verschiedene Fälle solcher Art in einem Briefe behandelt haben? Wunderbarer ist das jedenfalls nicht, als wenn er im selben Schreiben ein zweites Mal auf dieselbe Sache zurückgekommen wäre, ohne der ersten Aufnahme zu erwähnen. Fragen wir aber, wo denn nach unserer Annahme der Blutschänder geblieben sei, so ist das zwar eigentlich unsere Sorge nicht, denn die Richtigkeit unserer Schlüsse hängt davon nicht ab, aber eine sehr wahrscheinliche Vermuthung ist leicht. In 7, 1 wird seine exοιανοωιςαᷣ durch die Gemeinde erzählt. Er ist, wie es P. verlangt hatte, und wie es in der That kaum anders zu erwarten war, ausgeschieden worden und wohl wieder in's Heidentum zurückgesunken. Das ist bei einem Menschen seiner Art nicht verwunderlich und dies um so weniger, wenn wir aus der völligen Nichtberücksichtigung des mitschuldigen Weibes den Wahrscheinlichkeitsschluss ziehen dürfen, dass auch sie dem Heidentum noch angehörte.

Gegen den Einwand freilich, dass eine so prompte Erledigung des Blutschänderfalles bei dem gespannten, in dieser Zeit zwischen Apostel und Gemeinde bestehenden Verhältnis überhaupt nicht glaublich sei, müssen wir auch jetzt noch auf den weiteren Fortgang der Untersuchung ver- weisen, wo es uns hoffentlich gelingen wird, die vielfach herrschende Meinung von der Grösse dieserSpannung auf ihr richtiges Mass zurückzuführen. Immerhin aber wäre eine apostolische Gemeinde doch kaum denkbar, de auf die Vorhaltung von I, 5 hin nicht für schleunige Ab- stellung des Skandals Sorge getragen hätte. Auch darf man nicht einwenden, dass dann P. selbst II 7, 5 ff wegen des Erfolges seines Schreibens allzugrosse Sorge verraten würde. Es steht damit im wesentlichen, wie 2, 4 und 2, 13 ff. Des Apostels Leiden und Kümmernisse sind der Haupt- sache nach durch andere Umstände hervorgerufen, denen gegenüber die korinthischen Nachrichten in erster Linie Trost brachten. Dass dort freilich auch ausser dem Blutschänderfall nicht Alles in Ordnung war, wissen wir aus I und wusste auch P., so dass es begreiflich erscheint, wenn auch das längere Ausbleiben des Titus ihm Sorge erweckte.

Wie kommt es nun aber, um damit zur Sache zurückzukehren, dass unsere Scheidung zwischen dονκᷣmοs und Aelurnedss bisher noch nie in Erwägung gezogen ist? In erster Linie mag diejenige Angabe der früheren Stelle 2, 5 ff daran schuld sein, die am meisten und eigent- lich allein ungezwungen auf den Fall des Blutschänders zu passen schien. Hier hatte man ein in schwere Sünde gefallenes Glied der Gemeinde, dort einen infolge der über ihn verhängten Strafe tiefer, aufrichtiger Reue Anbeimgefallenen: die Combination lag zu nahe, um nicht gemacht zu werden. Aber wenn nicht der Blutschänder, wer war denn der reuige Sünder, der Aeluννικχηα Wir wissen es nicht, aber wir brauchen es auch nicht zu wissen. Denn wenn uns der Nachweis ge- lungen ist, dass die Angelegenheit des Blutschänders in 7, 8 ff. zur Erledigung kommt, dass der Aehueudsvon 2, 5 ff. nicht der dοακmααν von 7 und also auch nicht der Blutschänder gewesen, so