Jahrgang 
1899
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Der Ael⁵uνᷣmνααςᷣ und der dοemασᷣemς.

Ich würde keinen Augenblick zögern auf Grund dieser Sachlage die herkömmliche An- nahme der Identität des 1ενυιππυνπκα εd òuα⁷us mit dem Blutschänder von I, 5 schlechthin zu ver- werfen, wenn sich nicht bei näherem Zuschauen ein ganz anderer Ausweg böte. Stellen wir uns nämlich, wie wir müssen, einfach auf den Boden des an beiden Orten gegebenen, so stellt sich neben der Differenz in dem Verhalten der Gemeinde gegenüber dem 7eluwnyads und dem Blut- schänder eine zweite heraus zwischen dem Verfahren der Gemeinde gegen den 1elunude und gegen den 7 αχκw6/( Und wie man aus jener Differenz die Verschiedenheit des Aesunyache und des Blutschänders gefolgert hat, so glaube ich auf Grund dieser, damit die früher zurückgestellte Frage wieder aufnehmend, den 7elνeds von dem ααας unterscheiden zu dürfen. Denn das ist zuvörderst klar: das Verfahren der Gemeinde gegen den Letzteren ist unläugbar hervorgerufen durch ein Schreiben des Apostels und es ist zu betonen, dass P. II, 7, 9 ff in erster Linie dies sein Schreiben und nur daneben die Arbeit des Titus als die Ursache der ihm so erfreulichen Wirkung in der Gemeinde nennt. Und das Verfahren der Gemeinde gegen den dαm⸗ks stellt sich uns dar in einer Weise, die den Corinthern verdientermassen die volle Anerkennung des Apostels einträgt: παωνQĩηιν οσυννεαστισσαε ⁶ᷣυτονυςι αeρ᷑ ουςαᷣ εtναια ευνντ πωσαἀνεμαντ Bei dem Verfahren gegen den 1sluanzds dagegen müssen wir, sobald wir es auf ein Verlangen des Apostels zurückführen wollen, Ungehorsam oder nur halben Gehorsam der Gemeinde constatieren, der allenfalls verziehen, nimmer aber gelobt werden kann. Nun glauben wir ferner aber zu der früheren Stelle gezeigt zu haben, dass dort von einem vorhergegangenen Schreiben des Apostels überhaupt keine Rede ist, womit ein weiterer Unterschied aufgewiesen wäre. Weiter finden wir hinsichtlich des 1elunyao die Gemeinde in Mehrheit und Minderheit gespalten, während wir gegen- über dem υ*σασα den Eindruck wesentlich einmütigen Verfahrens gewinnen. Dazu kommt noch mehr. Mussten wir oben die Bezeichnungen Iwnen, und due᷑ gegen Krenkels Vorwurf unge- rechtfertigter Milde verteidigen, so lässt sich doch nicht übersehen, dass sie wesentlich verschiedenes bedeuten und mindestens ebensogut, wie dasselbe Vergehen unter verschiedenerBeleuchtung auch verschiedene Vergehen bezeichnen können. Aurezv meint einfach einen betrübenden Vorfall, ohne denselben auch nur Sünde zu nennen, hinter dem von 7, 11 dagegen, welches einerseits von den vorangehenden Ausführungen des Apostels mit den Stichworten uerdzos, mοσο,&ννος dyαᷣτοω⁸, e&diæ,ος, andererseits von dem ̈ααςᷣ und dο̈εςᷣ sein Licht empfängt, können wir nur ein schweres Verbrechen, wie etwa das in I behandelte, suchen. Dieser Verschiedenheit entspricht wiederum die verschiedene Benennung der Strafe. Der dοσπηα empfängt eine*νοτυοι, der Aesννπαπαε eine ntrrαᷣ. Man braucht, um den Unterschied zu fühlen, nur einmal in 7, 11 am Ende der mit ονν³ beginnenden Aufzählung statt sxæπν σν επιτ‿εμς᷑mνzu lesen. Letzteres, lediglich ein richterliches Zuerkenntnis bezeichnend, ist zweifellos weit schwächer als ersteres, welches, indem es den Sinn des Rächens enthält, sittlichen Zorn des Strafenden voraussetzt. Und wenn man sich endlich viele Mühe gegeben bhat, zu erkennen, weshalb P. II, 2 von dem Blut- schänderfall mit einer gewissen Zaghaftigkeit in hypothetischer Form? ε lπuνεννι rede, so haben wir nun die Erklärung darin, dass es sich bei dem 1eννυπνυαεᷣ gar nicht um den Blut- schänder, sondern um ein ganz anderes, den Apostel weit weniger persönlich erregendes Vor- kommnis haundelte.