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aus II. 7 sich ergebend, mir zuerst als bedeutungsvoller gegen die überlieferte Ansicht, als alles bisher von Krenkel vorgebrachte erscheinen wollten, in denen ich aber bei genauerer Erwägung eine Bestätigung derselben, soweit sie überhaupt haltbar ist, erkennen musste.
Wenn nämlich II, 7, 12 P. sich dagegen verwahrt elwezev 105 dlαάmαυνοεο Oder slreuen 100 dOaανεέντοο geschrieben zu haben, so will er doch durchaus nicht in Abrede stellen, dass das vorgekommene 7 Qm/ u als solches den Anlass seines Schreibens gebildet habe. Ganz anders er- scheint nun aber, um mich so auszudrücken, das redaktionelle Verhältnis der Blutschänder- angelegenheit in I. Denn Il ist ganz gewiss nicht um dieses Falles willen geschrieben worden, der vielmehr nur den Gegenstand eines, umfänglich verschwindenden, Teiles jenes Briefes bildete. Aber es scheint doch nur so, als würde P., wenn es sich II, 7, 12 um denselben Fall handelte, somit keinen Anlass gehabt haben, sich gegen irrige Auffassung zu verwahren. Denn gleichwohl konnte boshafte Verläumdung jenen Verdacht aussprechen und wiederum bedurtfte der Apostel nur gegen solche der Abwehr. Ferner aber ist es ein unrichtiges, wenn auch gerade in Sachen der Corintherbriefe vielgeübtes Verfahren, aus jeder Verwahrung des Apostels gegen irgend etwas auf eine entsprechende, in Corinth laut gewordene Beschuldigung zu schliessen. An unserer Stelle klingen jedenfalls die Worte odr etvezey ærs viel zu beiläufig, um solchen Schluss zwingend zu machen. Ein Beispiel, wie P. unbegründete Anschuldigung zurückweist, haben wir II, 1, 23. Die Worte könnten sehr wohl bestimmt sein, lediglich der folgenden positiven Aussage zur Folie zu dienen. Jedenfalls aber braucht bei denselben, und das schlägt darch, gar nicht an den ganzen Brief, sondern nur an den entsprechenden Teil, den passus concernens, gedacht zu werden. Nur das weist P. zurück, dass sein Aufgreiten der Sache und seine Behandlung derselben in dem Briefe im Ipteresse der Beteiligten stattgefunden habe. Und das stimmt aufs Beste sowohl mit den Verhältnissen in I, als auch mit dem, was wir II, 7, 8 lesen. Denn ra α εκννυναα ⁶ς 11h&lοm schreibt P. und wenn er gleich nachber sagt„öre*&πι οα ενενν ευνπσνπν dνμαςε ⁸0 kann das nur nach Massgabe des vorhergehenden Satzes verstanden werden.
So kommen wir zu dem zweiten hier zu erledigenden Bedenken. Nachdem P.— v. 9— ausgeführt hat, dass sein Schreiben eine A.νemηπ ες μεeον in Corinth hervorgerufen habe und nachdem er in v. 11 die Wirkungen dieser um, mittelbar also eben seines Schreibens, zusammen- gefasst hat, gibt er zum Schluss den Corinthern das Zeugnis:„evν πσηννι οσυννκαστεσααε&dυιονς e᷑ ος SIvdt ν 1ᷣ οωμαντε. Auch das scheint zunächst wenig auf den Fall des Blutschänders zu passen. Von irgend welcher aktiven Beteiligung der Gemeinde oder eines Teiles derselben daran konnte ja ohnehin nicht die Rede sein und nicht diesen Vorwurf hatte P. in l erhoben. Wohl aber den, in sträflicher Gleichgiltigkeit den Greuel geduldet zu haben. Sieht man nun einseitig von dem œeταατe ære zurück auf das ᷣπν᷑ v jim selben Verse, so fragt man allerdings ziem- lich vergeblich, wie dem Vorwurfe des Apostels gegenüber wohl ein Reinheitserweis der Corinther möchte gelautet haben. Etwa, die Sache sei gar nicht vorgekommen? Aber sie haben sich ja grade erwiesen„Muos dvν ᷣ Q Rμĩw—⁸ Oder, sie bätten sie nicht geduldet, wären rechtzeitig eingeschritten? Aber des Apostels Brief hat ja erst die eæονν⁶ bewirkt. Oder, vor Empfang des letzteren hätte die Gemeinde von dem Handel keine Kenntnis gehabt? Aber„6Aos daduerdt „alle Welt spricht davon“ hatte P. doch schreiben können. Aber die Sache steht doch wohl nicht so, dass P. mit seinem eν αντ ueoτs etwas Neues zu den übrigen Aussagen von v. 11 hinzufügen will. Denn wäre es der Gemeinde gelungen, durch glückliche Ver-


