20 werden, der nicht vorher bei dem Direktor durch den Vater(Vormund) persönlich oder ſchriftlich abgemeldet wird.
Der Unterricht im Turnen und Singen ist für alle Schüler verbindlich.
Die Angehörigen der Schüler, besonders der Knaben im Alter vom 9—14 Jahren, bitte ich darauf zu halten, daß nur solche Bücher und Gegenstände in die Klasse mitgenommen wer- den, welche für den betreffenden Tag gebraucht werden. Abgesehen von anderen Unzuträglich- keiten wird auf diese Weise am besten einer Überlastung begegnet, welche, wie das unzweck- mäßige Tragen der Schulmappen am Arme, der Gesundheit ſchaden kann. Das Gewicht der ge- füllten Mappen sollte nicht mehr als 5 bis 6 ¾ Pfund betragen, die Belastung des Schülers in keinem Falle 6 seines Körpergewichts übersteigen.
Im neuen Schuljahr wird mit Genehmigung des Herrn Ministers bei den mittleren Klassen ein besonderer Nebenunterricht in der Weise eingefügt, daß die Schüler zunächst der UIII(später auch der OlII und UIl) unter Befreiung vom Griechiſchen Unterricht im Engliſchen, sowie einen etwas verstärkten Unterricht im Deutſchen und in der Mathematik erhalten. Die Schule will mit dieser Einrichtung der Jugend neben humanistiſchem Unterricht die Gelegenheit zu einer mehr modernen Ausbildung bieten. Ich ersuche diejenigen Eltern, welche ihre Söhne an dem Ersatz- unterricht für das Griechiſche teilnehmen lassen wollen, mir dies frühzeitig anzuzeigen.
Der Unterzeichnete ist in der Regel an allen Schultagen von 11 bis 12 Uhr vormittags zu sprechen.
Wetzlar, den 15. März 1898. Der Königliche Gymnasialdirektor
Prof. Dr. F. Fehrs.


