Jahrgang 
1898
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Geſchenkt wurde: Von Herrn H. Boecker ein Kasten mit einer Sammlung einheimiſcher und ſchweizeriſcher Tagfalter; von Herrn Professor Dr. Glaser ein Sägetaucher(Balg). Zur Beſchaffung von physikaliſchen Apparaten war ein besonderer Betrag von 327,50 Mk. zur Ver- fügung gestellt worden.

Für die Geſchenke, durch welche die Sammlungen bereichert wurden, bleibt die Anstalt den Gebern zu Danke verpflichtet.

VI. Stiftungen.

Das Haupt'ſche Stipendium im Betrage von 128,57 Mk. wird auf den Vorſchlag des Direktors von der Stadt Wetzlar an einen evangeliſchen, in Wetzlar geborenen Studierenden auf vier Jahre verliehen. Würdigen und bedürftigen Schülern kann der Direktor bis zu 10% der Ein- nahmen an Schulgeld ganze oder halbe Freistellen bewilligen.

VII. NMitteilungen an die Scküler und denen Eltern.

Der Unterricht wird am Mittwoch, den 30. März d. Js., geſchlossen und am Donnerstag, den 21. April d. Js., um 8 Uhr morgens wieder begonnen. Die Ferienordnung für das Schuljahr 1898/99 ist auf Seite 14 angegeben. Die Eisenbahn-Riückfahrtkarten gelten vom 29. März bis zum 22. April einſchließlich.

Neue Schüler bitte ich spätestens am Mittwoch, den 20. April, zwiſchen 8 und 9 Uhr morgens bei mir anzumelden. Die Anmeldung muß durch den Vater oder dessen berechtigten Vertreter geſchehen und erfolgt am zweckmäßigsten persönlich. Dabei sind einzureichen: 1) ein Geburtsſchein, 2) ein Impf- bezw. Wiederimpfungsſchein, 3) ein Abgangszeugnis der bisher be- suchten Schule oder ein beglaubigtes Zeugnis über die besondere Vorbildung und das Betragen. Wenn ein Schüler nicht auf Grund eines Abgangszeugnisses einer bestimmten Klasse zugewiesen werden kann, hat er nach der Anmeldung eine Aufnahmeprüfung abzulegen.

Alle Schüler stehen unter der Schulzucht der Anstalt, soweit der Zweck der Schul- erziehung es erfordert. Auswärtige insbesondere sind in ihrem gesamten Leben der Aufsicht der Schule unterworfen. Die Wahl ihrer hiesigen Wohnung bedarf der vorher einzuholenden Ge- nehmigung des Direktors.

Das Schulgeld beträgt 120 Mk. jährlich und ist vierteljährlich im voraus Zzu bezahlen. Das Schulgeld des ganzen folgenden Unterrichtsvierteljahres muß für jeden Schüler entrichtet