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Geschenkt wurde: A. Lange, Auswahl aus Vergils Aeneis vom Herrn Verfasser.— Deutsche Jugend, illustrierte Monatshefte, Band 1— 20, vom Herrn Rittmeister v. Hauteville.
3. Naturwissenschaftliche Sammlungen.
Chemikalien. Bedeutendere Anschaffungen mussten verschoben werden, da zur Zeit noch der Raum zu ihrer Aufbewahrung fehlt.
Herr Geh. Bergrat Riemann schenkte eine wertvolle Sammlung von 56 Mineralien der Umgegend.
4. Karten.
Debes, Politische und Physikalische Schulwandkarte des deutschen Reiches. Kiepert, Wandkarte von Altgriechenland.
5. Turngeräte.
Der Herr Minister der geistlichen Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten überwies behufs Förderung der Turnspiele als Geschenk: drei Schleuderbälle und sechs Schlagbälle von Leder, sechs Schlaghölzer, zwölf Gummibälle, vier Filzbälle und ein Netz zur Aufbewahrung der Bälle.
Für die Geschenke, durch welche die Sammlungen bereichert wurden, bleibt die Anstalt den Gebern zu Danke verpflichtet.
VI litteilungen an die Schüler und deren Eltern.
1) Erlass des Herrn Ministers der geistlichen u. s. w. Angelegenheiten vom 11. Jjuli 1895.
Durch Erlass vom 21. September 1892— U II 1904— habe ich das Königliche Pro- vinzial-Schulkollegium auf den erschütternden Vorfall aufmerksam gemacht, der sich in jenem Jahre auf einer Gymnasialbadeanstalt ereignet hatte. dass ein Schüler beim Spielen mit einer Salonpistole von einem Kameraden seiner Klasse erschossen und so einem jungen hoffnungsreichen Leben vor der Zeit ein jähes Ende bereitet wurde. Ein ähnlicher, ebenso schmerzlicher Fall hat sich vor Kurzem in einer schlesischen Gymnasialstadt zugetragen. Ein Quartaner versuchte mit einem Tesching, das er von seinem Vater zum Geschenk erhalten hatte, im väterlichen Garten im Beisein eines andern Quartaners Sperlinge zu schiessen. Er hatte nach vergeblichem Schusse das Tesching geladen, aber in Versicherung gestellt und irgendwo angelehnt. Der andere ergriff und spannte es, hierbei sprang der Hahn zurück, das Gewehr entlud sich und der Schuss traf einen inzwischen hinzugekommenen, ganz nahe stehenden Sextaner in die linke Schläfe, so daß der Knabe nach drei Viertelstunden starb.
In dem erwähnten Erlasse hatte ich das Königliche Provinzial-Schulkollegium angewiesen, den Anstaltsleitern Seines Aufsichtsbezirkes aufzugeben, daß sie bei Mitteilung jenes schmerz- lichen Ereiguisses der ihrer Leitung anvertrauten Schuljugend in ernster und nachdrücklicher Warnung vorstellen sollten, wie unheilvolle Folgen ein frübzeitiges, unbesonnenes Führen von Schußwaffen nach sich ziehen kann, und wie auch über das Leben des zurückgebliebenen un- glücklichen Mitschülers für alle Zeit ein düsterer Schatten gebreitet sein muss.
Gleichzeitig hatte ich darauf hingewiesen, daß Schüler, die, sei es in der Schule oder beim Turnen und Spielen, auf der Badeanstalt oder auf gemeinsamen Ausflügen, kurz wo die Schule für eine angemessene Beaufsichtigung verantwortlich ist, im Besitze von gefährlichen Waffen, ins- besondere von Pistolen und Revolvern, betroffen werden, mindestens mit der Androhung der Verweisung von der Anstalt, im Wiederholungsfalle aber unnachsichtlich mit Verweisung zu bestrafen sind.


