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II. Verfügungen der vorgesetzten Behörden
von allgemeiner Bedeutung.
1. Coblenz, den 14. Februar 1894. Eingaben der Lehrer an den Herrn Unterrichtsminister sind nicht direkt, sondern stets durch Vermittelung des vorgesetzten Direktors und des Königli- chen Provinzial-Schulkollegiums zur Vorlage zu bringen.
2. Berlin, den 5. April 1894. Die Bestimmung der No. 1 des unter dem 14. Dezember 1891 allerhöchst genehmigten Staatsministerialbeschlusses, betreffend die Amrechnung der Militär- dienstzeit auf das Dienstalter der Civilbeamten, findet auch Anwendung auf die Lehrer an höheren Schulen, welche ihr Gehalt aus der Kasse einer vom Staate allein unterhaltenen oder unter allei- niger Verwaltung des Staates stehenden höheren Lehranstalt beziehen.
3. Coblenz, den 4. Mai 1894. Die Kandidaten des höheren Schulamtes haben sich auch nach Zuerkennung des Zeugnisses über die Anstellungsfähigkeit, falls sie in die Kandidatenliste aufgenommen werden wollen, unter Vorlegung ihrer Originalzeugnisse bei dem Königlichen Pro- vinzial-Schulkollegium besonders zu melden.
4. Coblenz, den 15. Mai 1894. Das erste Prädikat der Klassenzeugnisse lautet von jetzt ab„Sehr gut“ statt„recht gut.“
5. Coblenz, den 12. Juni 1894. Für die Auswahl der französischen und englischen Klas- senlektüre werden bestimmte Gesichtspunkte zur Beachtung empfohlen.
6. Coblenz, den 28. September 1894. Aus Anlass der kirchlichen Feier zur Erinnerung an die dreihundertjährige Wiederkehr des Geburtstages Gustav Adolfs am 9. Dezember sollen in den vorhergehenden evangelischen Religionsstunden die evangelischen Schüler auf die Bedeu- tung des Lebens und Wirkens Gustav Adolfs für die evangelische Kirche hingewiesen werden.
7. Coblenz, den 25. Oktober 1894. Den etatsmässigen wissenschaftlichen Hülfslehrern sollen, wenn sie in gleicher Amtseigenschaft versetzt werden, Tagegelder und Reisekosten zustehen. Ihnen gleich gestellt sind diejenigen Hülfslehrer, welche eine bereits bestehende Oberlehrerstelle kommissarisch verwalten.
8. Berlin, den 11. Dezember 1894. Seine Excellenz der Herr Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten übersendet ein Formular zu einer statistischen Auf- nahme über die Pflege des Bewegungsspiels im Jahre 1894.
9. Coblenz, den 22. Januar 1895. Gründe, welche zu einer Vernachlässigung der Hand- schrift führen können, werden erörtert.
10. Coblenz, den 23. Januar 1895. Für die Beratungen der sechsten Rheinischen Direk- torenkonferenz sind folgende Fragen gewählt worden: 1) Welche geistigen und sittlichen Gefahren für die Schüler der höheren Lehranstalten, vorzugsweise die erwachseneren, machen sich in der Gegenwart besonders fühlbar, und durch welche Einrichtungen und Einwirkungen vermag die Schule denselben entgegenzuarbeiten? 2) In wieweit und auf welche Weise ist im Unterricht der oberen Klassen die deutsche Litteratur der nach-goethischen Zeit zu berücksichtigen? 3) In welcher Weise und in welchem Umfange sind Anschauungsmittel im sprachlichen und geschicht- lich-geographischen Unterricht(abgesehen von Karten) wirkungsvoll zu verwenden? Wie kann dadurch insbesondere auch die Entwickelung des Kunstverständnisses vorbereitet werden?


