Jahrgang 
1893
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wärtige Schüler anvertraut ist, und die Organe der Gemeindeverwaltung, durchdrungen von der Ueberzeugung, daß es sich um die sittliche Gesundheit der heranwachsenden Generation handelt, die Schule in ihren Bemühungen rückhaltslos unterstützen.... Noch ungleich größer ist der moraliſche Einfluß, welchen vornehmlich in kleinen und mittleren Städten die Organe der Gemeinde auf die Zucht und gute Sitte der Schüler an den höheren Schulen zu üben vermögen. Wenn die städtiſchen Behörden ihre Indignation über zuchtloses Treiben der Jugend mit Entſchiedenheit zum Ausdrucke und zur Geltung bringen, und wenn dieselben und andere um das Wohl der Jugend besorgte Bürger sich entſchließen, ohne durch Denunziation Bestrafung herbeizuführen, durch warnende Mitteilung das Lehrerkollegium zu unterstützen, so ist jedenfalls in Schulorten von mäßigem Um- fange mit Sicherheit zu erwarten, daß das Leben der Schüler außerhalb der Schule nicht dauernd in Zuchtlosigkeit verfallen kann.

B. Schlussfeier

in der Aula des Gymnasiums. Mittwoch, den 29. März 1893, morgens 10 Uhr.

Zur Teilnahme an derselben werden die Eltern der Schüler und alle Freunde der Anstalt hierdurch ergebenst eingeladen.

Nach der Feierlichkeit werden die Versetzungen verkündigt und die Zeugnisse ausgeteilt werden.

C. Nachricht über den Anfang des neuen Schuljahres, die Aufnahme- prüfung u. a.

Das neue Schuljahr beginnt Dienstag, den 18. April d. Js., um 7 Uhr morgens.

Neue Schüler sind von den Vätern oder deren berechtigten Vertretern spätestens am Montag, den 17. April, zwiſchen 9 und 11 Uhr vormittags anzumelden. Dabei sind einzureichen: 1) ein Geburtsſchein, 2 6 ein Impf- bezw. Wiederimpflchein, 3) ein Abgangszeugnis der bisher besuchten Schule oder ein beglaubigtes Zeugnis über die private Vorbildung und das bisherige Betragen. Diejenigen Schüler, welche nicht auf Grund eines Abgangszeugnisses einer bestimmten Klasse zugewiesen werden können, haben sich am Montag nachmittags 2 Uhr einer Aufnahme- prüfung zu unterwerfen. Auswärtige Schüler dürfen ihre Wohnung nur mit vorheriger Geneh- migung des Direktors wählen oder vertauſchen. Das Schulgeld beträgt 120 Mark jährlich.

Der Unterzeichnete ist an allen Schultagen von 11 bis 12 Uhr vormittags zu sprechen.

Wetzlar, den 15. März 1893.

Der Königliche Gymnasialdirektor Fehrs.