Jahrgang 
1886
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II. Verfügungen des Königlichen Provinzial-Schul-Collegiums.

1) Coblenz, den 11. Jan. 1885. N. 86 S. C. Es wird die Ministerialverfügung vom 3. Juli 1861 in Erinnerung gebracht, nach welcher Schüler, welche nach 2 jährigem Besuche der Obersecunda resp. der Unterprima nicht einstimmig haben nach Unterprima resp. Oberprima versetzt werden können, von der Schuule zu entlassen sind und die Reife zur Universität später nur durch eine Prüfung als Extraneer erwirken können, da sie zum Eintritt in eine andere Anstalt als ungeeignet zu erachten sind. Ein entsprechender Vermerk ist den betr. Abgangszeugnissen ausdrücklich hinzuzufügen.(Verf. vom 13. Sept. 1885 N. 7814 S. C.)

2) Coblenz, den 24. Juli 1885. N. 6691 S. C. Mitteilung einer Ministerialverfügung vom 8. Juli 1885, nach welcher als Bedingung der Ausstellung des Zeugnisses über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Dienst der mindestens einjährige erfolgreiche Besuch der Secunda festgestellt wird, so dass die Erteilung weder durch eine event. Prüfung für Obersecunda noch durch eine frühere Versetzung in diese Klasse erworben werden kann.

3) Coblenz, den 18. August 1885. N. 6831 S. C. Mitteilung einer Ministerialverfügung vom 16. Juli 1885, nach welcher von dem Kloster Loccum(Hannover) der Plan gefasst ist, aut der Nordseeinsel Langeoog ein Ferienhospiz für Gymnasiasten zu errichten.

4) Coblenz, den 21. October 1885. N. 9511 S. C. Der ab und zu noch sich zeigenden Roheit der Jugend, durch Pfeifen, Rufen und Werfen nicht nur Unfug zu machen, sondern auch Gefahren für das Publikum herbeizufühen soll mit nachdrücklichster Strenge entgegengetreten werden.

5) Coblenz, den 9. Januar 1886. N. 10444 S. C. Mitteilung einer Ministerialverfügung vom 12. November 1885 betr. die Ergebnisse der Ermittelungen über die Schwerhörigkeit von Schülern höherer Lehranstalten.

III. Chronik der Schule.

Der Unterricht im laufenden Schuljahre begann Montag, den 20. April 1885, nachdem in der Woche vorher die Anmeldungen und Aufnahmeprüfungen stattgefunden hatten. Aus dem Lehrercollegium war mit Ende des vorigen Schuljahrs der wissenschaftliche Hülfslehrer Herr Dr. Napp geschieden, um eine Lehrerstelle am Gymnasium zu Wesel zu übernehmen. Der wissenschaftliche Hülfslehrer Herr Dr. Spies, der im vorigen Jahre als Cand. probandus fungiert hatte, übernahm neben dem französischen Unterrichte in den Klassen Secunda bis Quinta noch den lateinischen Unterricht und das Ordinariat in Sexta.

Nachdem auf das Gesuch des Directors das Stadtverordneten-Collegium in dankenswertester Weise die Erlaubnis gegeben hatte, den oberen Teil der grossen Promenade zur Ausführung von Jugendspielen zu benutzen, konnte dieser Teil der turnerischen Ausbildung unter Leitung der Herrn Dr. Fehrs und Dr. Reuss in einer der Absicht der Ministerialverfügung entsprechenden Weise durchgeführt und die Schüler teils an besonderen Nachmittagen, teils im Anschluss an die Turnstunden angemessen beschäftigt werden. Dem Stadtverordneten-Collegium sei auch an dieser Stelle für das erwähnte Entgegenkommen Dank gesagt.

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