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6) Coblenz, 28. Januar 1878. Mittheilung einer Ministerialverfügung betr. die abgekürzten Maass- und Gewichtsbezeichnungen. Die von dem Bundesrathe festgestellten abgekürzten Maass- und Gewichtsbezeichnungen sollen unter Beobachtung der beigefügten Regeln sowohl im amtlichen Verkehr, als bei dem Unterricht in den öffentlichen Lehranstalten ausschliess- lich zur Anwendung gebracht werden.
Zusammenstellung der abgekürzten Maass- und Gewichtsbezeichnungen:
A. Längenmaasse: B. Flächenmaasse: C. Körpermaasse: D. Gewichte: Kilometer. km Quadratkilometer qkm Kubikmeter.. cbm Tonne.... t Meter m IIektar... ha Hektoliter.. hl Kilogramm.. kg Centimeter cem A4ar. a Liter... 1 Grammm... 9 Millimeter.. mm Qmadratcentimeter qem Kubikcentimeter cem Milligramm.. mg
Quadratmillimeter amm Kubikmillimeter emm
1) Den Buchstaben werden Schlusspunkte nicht beigefügt; 2) die Buchstaben werden an das Ende der vollständigen Zahlenausdrücke— nicht über das Decimalkomma— gesetzt, also 5,37 m— nicht 5 m 37 und nicht 5 m 37 cm—; 3) Zur Trennung der Einerstellen von den Decimalstellen dient das Komma, nicht der Punkt. Sonst ist das Komma bei Maass- und Gewichts- zahlen nicht anzuwenden, insbesondere nicht zur Abtheilung mehrstelliger Zahlenausdrücke. Solche Abtheilung ist durch Anwendung der Zahlen in Gruppen zu je 3 Ziffern, vom Komma aus gerechnet, mit angemessenem Zwischenraume zwischen den Gruppen zu bewirken.
Studium auf einer Universität erfolgende Anmeldungen werden zunächst nur für die Akademie berücksichtigt werden. Die Anmeldung ist vom Vater oder Vormunde unter ausdrücklicher Bezeichnung der Anstalt, in welche die Aufnahme gewünscht wird, resp. mit der Erklärung, ob die Aufnahme, falls dieselbe für das Friedrich-Wilhelms- Institut nicht möglich sein sollte, noch für die Akademie gewünscht wird, schriftlich an den General-Stabsarzt der Armee und Director der militärärztlichen Bildungsanstalten zu richten
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