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dauerndes Unwohlſein des Oberlehrers Elſermann eintrat, ſo mußten mit Genehmigung des Königl. Prov. Schul⸗Colleg.s dem Candidaten Brauneck ſämmtliche Unterrichtsſtunden deſſelben für die Dauer der Krankheit übertragen werden, ein Verhältniß, welches bis zum Ende des Schuljahres dauerte.
Das Alumnat, welches ſeit Michaelis 1859 mit dem Gymnaſium verbunden iſt, hatte im Winter⸗ ſemeſter 8, im Sommerſemeſter 9 Zöglinge. Es ſteht daſſelbe unter der Aufſicht des Directors und beſindet ſich in dem mittleren Stock deſſelben Gebäudes, in deſſen unterſtem die Dienſtwohnung des Oberlehrers Dr. Gerhard, in deſſen oberſtem Stock die des Directors ſich befindet. Dieſe Einrichtung gewährt den Eltern auswärtiger Schüler Gelegenheit gegen eine verhältnißmäßig ſehr geringe Vergütung(160 Thlr. jährl. Penſion, vierteljährlich vorauszuzahlen; ſtellt der Zögling ſich ſelber Wäſche und Bett 140 Thlr.) auch das Leben ihrer Söhne außerhalb der Schule einer umſichtigen und verſtändigen Leitung zu übergeben. Daſſelbe kann noch einige Zöglinge aufnehmen.
Unter dem Vorſitze des Geheimen Regierungsraths Dr. Landfermann fand am 5. Auguſt die Prüfung der Abiturienten ſtatt. Es waren: 1) H. Prahl aus Oſterlygum Herzogthum Schleswig(will Theologie ſtudiren). 2) A. Engiſch aus Wetzlar(Poſtfach). 3) Chr. Marx aus Nauborn Kreis Wetzlar (Theologie). Alle drei erhielten das Zeugniß der Reife, dem erſtgenannten wurde die mündliche Prüfung erlaſſen.
Das Schulgeld iſt durch Verfügung des Königl. Prov.⸗Schul⸗Colleg. vom Anfange des neuen Schuljahres an für jeden zahlenden Schüler um 2 Thlr. jährlich erhöht, ſo daß es jetzt für VI. u. V. 18 Thlr., für IV. u. III. 20 Thlr., für II. u. I. 22 Thlr. beträgt.
Frequenz im Schuljahr 1864/65 nach Claſſen und Confeſſionen.
;—; Zugang im Be⸗Beſtand im Be⸗Abe 5 Waſtänd im Be Aiaan im ginn des Som⸗ſginn des Som⸗ Abgang in em Beſtand am Ende ginne 1864/65. Winterhalbjahr. merhalbjahrs. merhalbjahrs. merhalbjahr. des Schuljahrs. ſevang. kathl. zuſm. ſevang. kathl. zuſm. ſevang. kathl. zuſm. ſevang kathl. zuſm. ſevang. kathl. zuſm. ſevang. kathl. zuſm L. 12 11 143 1— 1 1— 4 12 1 43 3— 3 9 1 10 II. 22 27 1— 1 2— 2 23 5 28 3— 3 20 25 5 9 4 4 2 27 6— 2 5— 24 III. 241 1 Jfr. 2 2 4 3 1 1 0 1Ife. 25 1 1 19 1 Ifr. 4 1V. 46 2 118 14— 4 2— 2u17 2 19——— 17 2 19 7 2 9 1 2 1 35 v. 366 1 371 5b 5h 2= 3313e0 3-— 3301 Jfr. ³⁵ VI. 24 4 28 3— 5 2 1 3 25 5 28 2— 2 24 5 26 zuſm. 131] 18 150 413 1 14] 14 1 12 128. 418 148 9—- 9%149. 18 139 1 Jfr. 2 Iſr. 2Jſr.


