Jahrgang 
1913
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Kindern durch manche Vorführungen drohenden Schädigungen aufmerksam zu machen. Wenn indes Vorstellungen veranstaltet werden, die ausschließlich der Belehrung oder der den Absichten der Schule nicht widersprechenden Unterhaltung dienen, so steht nichts im Wege, den Besuch solcher Vorführungen zu gestatten. 1.

Coblenz, 12. 4. 12. Die vom Herrn Minister im Abgeordnetenhause gehaltene Rede über die Jugendpflege wird übersandt.

Berlin, 17. 4. 12. Coblenz, 30. 4. 12. Die Kandidaten des höheren Lehramts sind künftig schon bei Beginn der praktischen Ausbildung in den unmittelbaren Staatsdienst aufzu- nehmen und zu vereidigen.

Berlin, 2. 4. 12. Coblenz, 15. 4. 12. Gegen Händler, die Speiseeis, Bier, Limonaden, Mineralwässer, aber auch Zigaretten u. dergl. in der Nähe von Schulgrundstücken oder Spiel- plätzen feilhalten, ist ein Polizeiverbot zu erwirken.

Berlin, 6. 7. 12. Das Boxen darf im Bereiche der Schule nicht geduldet werden. UÜberhaupt sind UÜbertreibungen beim Turnen und Sport zu vermeiden.

Coblenz, 1. 10. 12. Folgender Erlaß des Herrn Ministers ist in den Jahresberichten zum Abdruck zu bringen:

Die Gefahren, die durch die überhandnehmende Schundliteratur der Jugend und damit der Zukunft des ganzen Volkes drohen, sind in den letzten Jahren immer mehr zutage getreten. Neuerdings hat sich wieder mehrfach gezeigt, daß durch die Abenteurer- Gauner- und Schmutzgeschichten, wie sie namentlich auch in einzelnen illustrierten Zeitschriften verbreitet werden, die Phantasie verdorben und das sittliche Empfinden und Wollen derart verwirrt worden ist, daß sich die jugendlichen Leser zu schlechten und selbst gerichtlich strafbaren Handlungen haben hinreißen lassen. Die Schule hat es auch bisher nicht daran fehlen lassen, mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln dieses Ubel zu bekämpfen und alles zu tun, um bei den Schülern und Schülerinnen das rechte Verständnis für gute Literatur, Freude an ihren Werken zu wecken und dadurch die sittliche Festigung in Gedanken, Worten und Taten herbeizuführen. In fast allen Schulen finden sich reichhaltige Büchereien, die von den Schülern und Schülerinnen kostenlos benutzt werden können. Aber die Schule ist machtlos, wenn sie von dem Elternhause nicht ausreichend unterstützt wird. Nur wenn die Eltern in klarer Erkenntnis der ihren Kindern drohenden Gefahren und im Bewußtsein ihrer Verantwortung die Lesestoffe ihrer Kinder, einschließlich der Tagespresse sorgsam überwachen, das versteckte Wandern häßlicher Schriften von Hand zu Hand verhindern, das Betreten aller Buch- und Schreibwarenhandlungen, in denen Erzeugnisse der Schundliteratur feilgehalten werden, streng verbieten und selbst überall gegen Erscheinungen dieser Art vor- bildlich und tatkräftig Stellung nehmen, nur dann ist Hoffnung vorhanden, daß dem Übel gesteuert werden kann. Bei der Auswahl guter und wertvoller Bücher wird die Schule den Eltern wie auch den Schülern und Schüle- rinnen selbst mit Rat und Tat zur Seite stehen und ihnen diejenigen Bücher angeben, die sich für die Alters- stufe und für ihre geistige Entwickelung eignen. Zu diesem Zwecke werden es sich die Lehrer und Lehrerinnen gern angelegen sein lassen, sich über die in Betracht kommende Jugendliteratur fortlaufend zu unterrichten. Das in dem Weidmann'schen Verlage zu Berlin erschienene Buch des Direktors Dr. F. Johannesson Was sollen unsere Jungen lesen? wird den Schülern und auch den Schülerinnen wie deren Eltern als zuverlässiger Wegweiser dabei dienen können

Coblenz, 19. 12. 12. Den Schülern der Sekunda und Prima wird der in dem Historischen Verlag von Paul Kittel-Berlin erschienene Jungdeutschland-Bote 1913 zur Anschaffung empfohlen. Berlin, 11. 12. 12. Coblenz, 24. 12. 12. Unterprimanern, welche beabsichtigen, die von ihnen bisher besuchte Anstalt zu verlassen, darf nach anderthalbjährigem Besuch der Klasse die Reife für die Oberprima zugesprochen werden, ohne daß es eines Nachweises über die beab- sichtigte Verwendung des Zeugnisses bedarf. Die Reife darf aber nur dann zuerkannt werden,