des Gymnasiums ausgeschlossen ist. Sollen sie das Reifezeugnis erinrond so müss Sie von Obersekunda ab auf ein Realgymnasium übergehen, was ohne Aufnahmeprüfung.
schehen kann.
d) Die Schüler sind anzuhalten, daß sie die ihnen infolge des Kurzstundenunterr ehts reichlicher zur Verfügung stehende Zeit zweckmäßig einteilen und richtig benutzen zu Erhol 3 in frischer Luft, namentlich zu Jugendspielen, aber auch, besonders in den oberen Klassen ausgedehnterer Lektüre und selbständigerer geistiger Arbeit.
e) Auch die auswärts wohnenden Schüler haben in der Regel an den 1. rnstu nden teilzunehmen.
f) Die Eltern oder Pfleger der Schüler, welche Auskunft über das Verhalten und die Leistungen der Zöglinge wünschen, wollen sich zunächst an den Ordinarius oder Fach- lehrer, und erst dann, wenn dies noch nötig erscheint, an den Direktor wenden, am beste nach vorhergehender Anmeldung. Es ist dringend zu wünschen, daß persönliche Erkundigungen häufiger und rechtzeitig erfolgen, nicht aber in den letzten Wochen vor der Versetzung.
g) Der Direktor ist an jedem Schultage von 11 bis 12 Uhr in alnem Anseammen zu sprechen.—
Dr. Heep, Gymnasialdirektor.


