24 sie nicht besondere Vorliebe und Befähigung für die alten Sprachen haben. Es sei aber aus- drücklich darauf hingewiesen, daß für diese Schüler der Besuch der oberen Klassen des Gym- nasiums ausgeschlossen ist. Sollen sie das Reifezeugnis erlangen, so müssen sie von Ober-— sekunda ab auf ein Realgymnasium übergehen, was ohne Aufnahmeprüfung geschehen kann.
d) Nach der Dienstanweisung vom 12. 12. 10. kann in den Zeugnissen die Beurteilung des häuslichen Fleißes der Schüler unterbleiben; ob ein Urteil darüber abgegeben werden soll, bestimmt im einzelnen Falle die Klassenkonferenz.
e) Endlich wird bemerkt, daß der Direktor und die anderen Lehrer, besonders die Ordinarien, zu mündlicher oder schriftlicher Auskunft über die Schüler jederzeit gerne bereit sind. Doch empfiehlt sich bei persönlicher Erkundigung vorherige Anmeldung. Auch werden die Eltern und sonstigen Angehörigen der Schüler gebeten, ihre Erkundigungen rechtzeitig, solange noch Hülfe möglich ist, einziehen zu wollen; Besuche innerhalb der letzten 6 Wochen des Schuljahressindinder Regelzwecklos.
Der Direktor: Dr. Caesar.


