Jahrgang 
1912
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VII. Mitteilungen an die Schüler und deren Eltern.

l. Beginn des neuen Schuljahres; Anmeldungen, Aufnahmeprüfungen.

Das neue Schuljahr beginnt Dienstag, den 16. April, vormittags 8 Uhr.

Die Aufnahmeprüfungen, wozu die Aufzunehmenden einige Quartblätter liniiertes Schreibpapier nebst Löschblatt und Feder mitzubringen haben, finden Hontag, den 15. April, vormittags 8 ½ Uhr statt.

Mündliche Anmeldungen nimmt der Unterzeichnete vom 1. 4. April von 11 12 ½ Uhr in seinem Amtszimmer im Aulagebäude des Gymnasiums entgegen. Schriftliche Anmeldungen können jederzeit erfolgen. Bei der Anmeldung ist vorzulegen der standesamtliche GCeburts schein, der Taufschein, der Impfschein oder Wiederimpfungsschein und das Abgangszeugnis der bisher besuchten Schule. Die Aufnahme auf Sexta erfolgt in der Regel nicht vor vollendetem 9. Lebensjahre. Andererseits dürfen nach vollendetem 12., 13., 15. Lebensjahre Schüler nicht ohne besondere Gründe auf Sexta, Quinta bezw. Quarta aufgenommen werden.

Auswärtige Schüler haben bei der Wahl ihrer Wohnung oder ihres Mittagstisches vorher die Genehmigung des Direktors einzuholen. Auch sind sie verpflichtet, sich bei der Polizei an und bei ihrem Abgange wieder abzumelden.

Zur Aufnahme in die Sexta ist erforderlich: Geläufigkeit im Lesen deutscher und lateinischer Druckschrift; Kenntnis der Redeteile und der Hauptteile des Satzes, wozu die lateinischen Bezeichnungen erwünscht sind, aber nicht gefordert werden; leserliche, reinliche Handschrift und Fertigkeit, Diktiertes ohne grobe Verstöße gegen die Rechtschreibung in deutscher und lateinischer Schrift niederzuschreiben. Ferner im Rechnen: Sicherheit in den vier Grundrechnungsarten im Zahlenkreis bis zu einer Million, mit reinen und einfach benannten Zahlen; Aufgaben aus diesem Gebiete, namentlich auch in eingekleideter Form, müssen mündlich und schriftlich fließend

gelöst werden. 2. Sonstige Mitteilungen.

a) Die Ferienordnung für das Schuljahr 1912/13 ist folgende:

Ostern Schulschluß Freitag, 29. März(12 Uhr), Wiederbeginn Dienstag, 16. April. Pfingsten: Freitag, 24. Mai Dienstag, 4. Juni. Herbst: 2 Mittwoch, 7. August 9. Donnerstag, 12. Septbr. Weihnachten: Freitag, 20. Dezember. Mittwoch, 8. Jan. 1913. Ostern:. Mittwoch, 19. März 1913

Hierzu wird bemerkt, daß eine vorzeitige Beurlaubung der Schüler nur aus durch- aus zwingenden Gründen erfolgen kann: bloße Bequemlichkeitsrücksichten können hierbei keine Rolle spielen.

b) Das Schulgeld beträgt 130 M jährlich in VIUII, 150 M in OIll und J.

c) Ersatzunterricht für das Griechische in UIHlU II. Es empfiehlt sich, Schüler, die bestimmt mit Untersekunda abgehen sollen, an diesem Unterrichte teilnehmen zu lassen, falls