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II. Verfügungen der vorgesetzten BeRörden.
1. Berlin, den 2. März 1903. Die neuen Anforderungen der Fähnrichprüfung sind derartig bemessen, dass ein junger Mann, der nach geregeltem Schulunterricht die Primareife erlangt hat, vor dem Eintritt in die Fähnrichprüfung keine Presse mehr zu besuchen braucht, sondern die et- wa notwendigen Wiederholungen und Ergänzungen mit leichter Mühe selbst bewirken kann.
2. Berlin, den 30. April 1903. Die Zulassung zur Laufbahn für den Königlichen Forst- verwaltungsdienst kann nur demjenigen gestattet werden, welcher das Zeugnis der Reife erlangt und in diesem Zeugnisse ein unbedingt genügendes Urteil in der Mathematik erhalten, das 22. Lebensjahr noch nicht überschritten hat, u. s. w.
3. Koblenz, den 3. September 1903. Weder in den Reife- noch in den Versetzungszeug- nissen ist dem Prädikate ein anscheinend oder tatsächlich beschränkender Zusatz beizufügen.
4. Koblenz, den 15. November 1903. Die Berienordnung für das am Donnerstag, den 21. April 1904 beginnende Schuljahr ist folgende:
Schluss des Unterrichts: Anfang des Unterrichts: 1. Pfingstferien: Samsiag, den 21. Mai(12 Uhr mitt.) Dienstag, den 31. Mai. 2. Sommerferien: Mittwoch, den 3. August(12 Uhr mitt.) Donnerstag, den 8. September. 3. Weihnachtsferien: Dienstag, den 20. Dezember(12 Uhr mitt.) Mittwoch, den 4. Januar 1905. 4. Osterferien: Mittwoch in der Karwoche(19. April 1905, Donnerstag, den 11. Mai 1905.
12 Uhr mitt.)
5. Koblenz, den 1. Dezember 1903. Für jeden nach Beginn des Schauljahres beabsichtig- ten Anstaltswechsel ist, falls dieser nicht durch zwingende häusliche Verhältnisse bedingt ist, die Genehmigung des Provinzial-Schulkollegiums einzuholen.
6. Koblenz, den 26. Januar 1903. Die Bekanntmachungen vom 27. November 1902 und 11. Februar 1903, betreffend die Ersetzung der Vorprüfung und der ersten Hauptprüfung für den Staatsdienst im Baufache durch die Diplomprüfung an den technischen Hochschulen ist vom Herrn Minister der öffentlichen Arbeiten unterm 19. November 1903 durch eine neue Bekanntmachung abgeändert und ergänzt worden, die im deutschen Reichs- und preussischen Staatsanzeiger, im Zentralblatt für die Bauverwaltung, im Eisenbahn-Verordnungsblatt und im LZentralblatt für die gesamte Unterrichtsverwaltung veröffentlicht ist.
III. GCRroriik.
Das Schuljahr 1903/4 begann am 29. April. Die Pfingstferien dauerten vom 31. Mai bis 8. Juni, die Sommerferien vom 6. August bis 9. September, die Weihnachtsferien vom 23. Dezem- ber 1903 bis zum 7. Januar 1904 einschliesslich.
An Stelle des Kandidaten Mohr, welchem vom 1. April 1903 ab die Verwaltung einer Oberlehrerstelle beim Gymnasium in Saarlouis übertragen worden war, wurde vom Begian des Sommerhalbjahres ab der Kandidat des höheren Schulamts Paul Junkereit von der Oberrealschule zu Saarbrücken der hiesigen Anstalt zur Ableistung des Probejahres und zur Aushülfe überwiesen.
Die erledigte Schuldienerstelle wurde vom 1. April ab dem Militär-Anwärter Willy Leh-
mann aus Berlin übertragen.


