Die Angehörigen der Schüler, besonders der Kuaben im Alter von 9—14 Jahren, bitte ich darauf zu halten, daß nur solche Bücher und Gegenstände in die Klasse mitgenommen werden, welche für den betreffenden Tag gebraucht werden. Abgesehen von anderen Unzuträglichkeiten wird auf diese Weise am besten einer Überlastung begegnet, welche, wie das unzweckmäßige Tragen der Schulmappen am Arme, der Gesundheit schaden kann. Das Gewicht der gefüllten Mappen sollte nicht mehr als 5 bis 6 ¾ Pfund betragen, die Belastung des Schülers in keinem Falle 6 seines Körpergewichts übersteigen.
Der Herr Minister hat über die Versetzung der Schüler unterm 25. Oktober v. Js. neue Bestimmungen erlassen, welche auf den Seiten 22 und 23 dieses Berichtes abgedruckt sind.
Den Schülern der mittleren Klassen UIII, OlII und UII ist Gelegenheit geboten, unter Befreiung vom Griechischen Unterricht im Englischen, sowie etwas verstärkten Unterricht im Französischen, in der Mathematik und den Naturwissenschaften, zu erhalten. Schülern, welche an diesem Unterricht regelmäßig teilgenommen und nach mindestens einjährigem Besuche der Sekunda auf Grund besonderer Prüfung ein Zeugnis über genügende Aneignung des entsprechen- den Lehrpensums erhalten haben, können Zeugnisse über die Versetzung nach Obersekunda eines preußischen Realgymnasiums und über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-frei- willigen Dienst ausgestellt werden. Schüler, welche von dem Untorricht im Griechischen betfreit werden sollen, sind seitens der Eltern bei dem Direktor vor dem Wiederbeginn des Uaterrichts anzumelden.
Der Unterzeichnete ist in der Regel an allen Schultagen von 11 bis 12 Uhr vormittags zu sprechen.
Wetzlar, den 15. März 1902.
Der Königliche Gymnasialdirektor: Prof. Dr. F. Fehrs.


