Den Schülern der mittleren Klassen UIII, OlII und UII ist Gelegenheit geboten, unter Be- freiung vom Griechiſchen Unterricht im Engliſchen, sowie etwas verstärkten Unterricht im Fran- 2zösifchen oder Zeichnen zu erhalten. Schülern, welche an diesem Unterricht regelmäßig teilge- nommen und nach mindestens einjährigem Besuche der Sekunda auf Grund besonderer Prüfung ein Zeugnis über genügende Aneignung des entsprechenden Lehrpensums erhalten haben, können Zeugnisse über die wissenſchaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Dienst ausgestellt werden. In dem engliſchen Unterricht sollen die Schüler so weit gefördert werden, daß sie an
dem engliſchen Unterricht der Oll eines Realgymnasiums teilnehmen können. Der Unterzeichnete ist in der Regel an allen Schultagen von 11 bis 12 Uhr vormittags
zu sprechen. Wetzlar, den 31. März 1901.
Der Königliche Gymnasialdirektor
prof. Dr. F. Fehrs.


