Aufnahme von Mädchen.
Wie an ſonſtigen höheren Knabenanſtalten können ausnahmsweiſe auch Mädchen aufgenommen werden. Sie müſſen geſund ſein und die Fähigkeit be⸗ ſitzen im Tempo der Jungen mitzuarbeiten. Für Turn- und Handarbeitsunter⸗ richt haben die betreffenden Eltern die Unkoſten zu tragen, wenn nicht mindeſtens zwölf Schülerinnen in der Anſtalt ſind.
Der Verband öffentlicher Haftpflicht- und Unfallverſicherungsanſtalten in Deutſchland, Berlin SW., Königgrätzerſtr. 105, bei dem die Schüler ſtaatlicher Anſtalten gegen Unfall verſichert ſind, weiſt wiederholt darauf hin, daß Unfall⸗ ſchäden ſofort gemeldet werden müſſen, weil es bei verſpäteten Meldungen un⸗ möglich iſt, den Sachverhalt klar zu überſehen. Es empfiehlt ſich ſehr, die Be— dingungen genau zu ſtudieren. Merkblätter ſind beim Hausmeiſter anzufordern.
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